24/08/2025
AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN
Am 30. November 2025 finden die Wahlen zur Landessynode und zum Kirchengemeinderat statt.
Wahltermin: Sonntag, 30.November 2025 von 10:30 – 17:00 Uhr
Wahlort: Gemeindehaus Unterreichenbach, Im Oberdorf 22,
75399 Unterreichenbach
Die Wahlunterlagen werden vorab an alle evangelischen Gemeindeglieder versendet, dass eine Briefwahl ebenfalls möglich ist.
Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen. Dazu wird Folgendes bekannt gegeben:
Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde.
Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen.
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der
Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu
führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von
Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in
den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt
verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen,
dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den
Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht
haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis
in der Kirche gewehrt wird.
Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus
nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“
Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben.
Für den Kirchengemeinderat benötigen wir für Unterreichenbach 5 Kandidaten und für Kapfenhardt 4 Kandidaten. Die maximale Anzahl der Wahlvorschläge darf nicht höher als 10 für Unterreichenbach und 8 für Kapfenhardt sein.
Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können bis Freitag, 10. Oktober 2025 (18 Uhr) im Pfarramt Unterreichenbach-Kapfenhardt schriftlich eingereicht werden. Entsprechende Formulare gibt es im Pfarramt. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf wahlberechtigten Kirchenmitgliedern unterzeichnet sein.