Diakonisches Werk Stolzenau-Loccum

Diakonisches Werk Stolzenau-Loccum Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Diakonisches Werk Stolzenau-Loccum, Evangelische Kirche, Lange Straße 47, Stolzenau.

Das Diakonische Werk im Kirchenkreis Stolzenau-Loccum bietet Beratung und Hilfe an.

- Soziale Beratung (auch ALG 2-Beratung)
- Kurenberatung (Vater-/Mutter-Kind-Kuren)
- Schwangeren- und Schwangerenkonflikberatung

Projekte
- Kleiderladen
- Suppenküche

500 Euro Bürgergeld – eine echte Erhöhung über die Inflation hinaus ???Im Rahmen der Pressekonferenz zum dritten Entlast...
06/09/2022

500 Euro Bürgergeld – eine echte Erhöhung über die Inflation hinaus ???

Im Rahmen der Pressekonferenz zum dritten Entlastungspaket sagt der Grünen-Chef Omid Nouripour in Minute 22:52, dass es ein Bürgergeld in Höhe von ungefähr 500 Euro geben werde und vor allem, dass es eine „signifikante Erhöhung über den Inflationsausgleich hinaus“ sei.

Dann wollen wir mal rechnen:
[...]

Weiterlesen bei Tacheles:
https://tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/500-euro-buergergeld-eine-signifikante-erhoehung-ueber-die-inflation-hinaus.html

22/08/2022

Schulbücher / extra Zahlung vom Jobcenter

In Niedersachsen gibt es keine echte Lehrmittelfreiheit.

Eltern, die nur ein geringes Einkommen haben (ALG 2/Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag), erhalten für schulpflichtige Kinder jährlich 156 Euro für Schulbedarf (bei Wohngeld/KiZ nur auf Antrag). Zudem können sie viele Bücher kostenlos ausleihen. Dennoch müssen viele Bücher gekauft werden, typisch für 50-80 Euro, teils auch mehr.

Wer ALG 2 oder Sozialhilfe bzw. Asylleistungen bezieht, erhält *zusätzlich* die Kosten der Schulbücher. Ein Antrag ist formlos möglich, zur Vereinfachung haben wir jedoch ein Formular erstellt, das wir gern allen Interessierten zusenden.

Haben Sie eine Mahnung bekommen? Die Sie für unberechtigt halten? Dann nicht den Kopf in den Sand stecken.Das verlinkte ...
17/07/2022

Haben Sie eine Mahnung bekommen? Die Sie für unberechtigt halten? Dann nicht den Kopf in den Sand stecken.

Das verlinkte Video schildert den Fall einer unberechtigten Mahnung. Und macht deutlich, daß man unbedingt reagieren sollte.

Meist sind die Mahnungen berechtigt. Was aber tun wenn man kein Geld hat, um zu zahlen?

Bei Fragen können Sie sich gerne an das Diakonische Werk in Stolzenau wenden.

*Empfohlen ab 12 Jahren*Peter und Kollege Jonas treffen zwei Zuschauer. Den Zuschauern wurden dubiose Rechnungen über nicht existierende Schulden gestellt. N...

Aus der Praxis - Teil 1 (rückwirkende Antragstellung)Ich möchte hier regelmäßig Fälle aus der Praxis schildern, um allen...
12/07/2022

Aus der Praxis - Teil 1 (rückwirkende Antragstellung)

Ich möchte hier regelmäßig Fälle aus der Praxis schildern, um allen Lesern bei der Antragstellung zu helfen. Insbesondere wird es um das Jobcenter gehen, weil zu diesem Thema die meisten Klienten zu uns kommen.

Allgemeine Rückfragen können gern hier gestellt werden. Eine ausführliche Beratung ist jedoch nur im Büro in Stolzenau möglich.

Ich starte mit dem Thema "rückwirkende Antragstelung"

Allgemein gilt die Regel, daß Anträge auf Sozialleistungen nur für die Zukunft möglich sind, nicht für die Vergangenheit. Wobei im Sozialrecht die Besonderheit gilt, daß Anträge in der Regel nicht erst ab dem Tag der Antragstellung gelten, sondern für den ganzen Monat, in dem sie gestellt werden.

Beispiel: Ein Antrag am 01.07. oder 31.07. gilt für den ganzen Juli, ein Antrag am 30.06. schließt auch den gesamten Juni mit ein.

Aus der Praxis:

Herr X hat die Arbeit verloren und ging am 31.05. zum Jobcenter, weil er nicht mehr genug Geld zum Leben hat. Dort wird er weggeschickt, er soll ALG 1 (das "normale" Arbeitslosengeld) beantragen, das hätte Vorrang.

Leider kann er den Antrag nicht mehr am gleichen Tag stellen, weil nun Feierabend ist, er stellt den Antrag daher erst am 01.06. und erfährt schließlich am 05.07., daß er gar keinen Anspruch auf ALG 1 hat, weil er nicht lange genug gearbeitet hat.

Welchen Anspruch hat Herr X nun beim Jobenter ?

Wenn er jetzt zum Jobcenter geht und dort ohne weiteren Hinweis einen Antrag stellt, dann ist es Juli, er wird also erst ab dem 01.07. Geld erhalten.

Wichtig ist es daher, daß er umgehend einen Antrag auf rückwirkende Leistungen stellt, und zwar zum ursprünglichen Antragsdatum (hier zum 01.06.). Er erhält damit nicht nur Geld für Juli, sondern auch für Juni.

Es kommt aber noch besser.

Die Auskunft des Jobcenters, er müsse zuerst ALG 1 beantragen, ist so nicht richtig. Wobei offen bleibt, ob das Jobcenter das so gesagt hat oder er es nur falsch verstanden hat.

Richtig ist: ALG 1 ist *vorrangig*. "Vorrangig" ist rechtlich aber etwas anderes als "zuerst".

Vorrangig bedeutet, daß geprüft wird, ob ALG 1 zum Leben reicht. Falls ja, dann hat er keinen Anspruch auf zusätzliches ALG 2. Falls nein, dann zahlt ihm das Jobcenter den Teil dazu, den er braucht, um leben zu können ("Aufstockung")

Da ALG 1 oft nicht ausreicht und zudem nicht sicher ist, daß es überhaupt gezahlt wird, hätte Herr X also gleich ALG 1 _und_ ALG 2 beantragen sollen. Die beiden Stellen untehalten sich dann, das Jobcenter stellt zunächst den Lebensunterhalt sicher, und sobald die Berechnung des ALG 1 fertig ist, erstattet die Arbeitsagentur dem Jobcenter das ausgelegte Geld. Ist das ALG 1 höher als das gezahlte ALG 2, dann zahlt es den Mehrbetrag an Herrn X.

Jetzt stellt Herr X den Antrag aber erst im Juli, mit Rückwirkung für Juni, und der Mai ist verloren ?

Nein, der Mai ist nicht verloren !

Herr X war am 31.05. beim Jobcenter, weil er nicht genug Geld zum Leben hatte. Dies war eine mündliche Antragstellung - und da der Antrag nicht auf eine bestimmte Weise erfolgen muß (er ist nicht "formgebunden"), ist auch eine mündliche Antragstellung ein vollwertiger Antrag.

Herr X kann den Antrag also rückwirkend zum 31.05. stellen, nicht erst zum 01.06. - und erhält damit (Anspruch vorausgesetzt) auch noch Geld für Mai.

Etwas schwieriger wird es, diese mündliche Antragstellung nachzuweisen, hierzu in einem der nächsten Beiträge mehr. Auch dazu, wann es sinnvoll ist, einen Antrag ausnahmsweise nicht sofort zu stellen.

Sonderzahlung für ALG 2-EmpfängerSofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz13.03.2022Die Bundesregierung möchte eine einm...
22/03/2022

Sonderzahlung für ALG 2-Empfänger

Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz

13.03.2022

Die Bundesregierung möchte eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 100 EUR je Person "für den Kauf spezieller Hygieneprodukte und Gesundheitsartikel (insbesondere FFP2-Masken), aber auch in Folge der pandemiebedingten Inflation" zahlen ("Einmalzuschlag").
Weiterhin möchte sie "bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die mit ihren leistungsberechtigten Eltern in einem Haushalt leben, durch einen neuen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro im Monat unterstützen" ("Sofortzuschlag").
Kinder von noch nicht anerkannten Geflüchteten, sollen diesen Sofortzuschlag gemäßt dem aktuellen Entwurf nicht erhalten.

Die Tacheles-Sozialberatung hat dazu eine Stellungnahme abgegeben:

Die Bundesregierung möchte aus Anlass der Covid-19-Pandemie zum Juli 2022 eine "Einmalzahlung" von 100 € leisten und ab Juli 2022 einen "Sofortzuschlag" von 20 € für jedes Kind bis 25 Jahre leisten, für AsylbLG Kinder aber nicht. Tacheles wurde im Rahmen der Verbändeanhörung um Stellungnahm...

Schulranzen für Flüchtlinge aus der UkraineDer Verein "Hafensänger & Puffmusiker" bietet Ranzen für schulpflichtige Kind...
21/03/2022

Schulranzen für Flüchtlinge aus der Ukraine

Der Verein "Hafensänger & Puffmusiker" bietet Ranzen für schulpflichtige Kinder von Flüchtlingen an. Diese können über uns angefordert und bei uns abgeholt werden.

Diese Schulranzenaktion bietet der Verein jedes Jahr an für alle Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Geld vom Jobcenter bzw. Sozialhilfe/Asylleistungen erhalten. Für 10 Euro Eigenanteil erhalten Kinder, die in die 1. oder 5. Klasse kommen (in Einzelfällen auch für andere Klassen), einen neuen Markenranzen.

Bestellungen aus der allgemeinen Aktion müssen bis zum 6. April 2022 bei uns eingehen, damit wir sie rechtzeitig weiterleiten können. Lieferung dann etwa Ende Mai.

Es sind noch einige Ranzen vorrätig. Kinder/Jugendliche aus der Ukraine, die jetzt angekommen sind, müssen nicht bis Ende des Schuljahres warten, sondern können sofort einen Ranzen bekommen (so lange Vorrat reicht). Der Eigenanteil wird von der Diakonie übernommen.

HINWEIS: Die unten stehenden Hinweise sind teilweise veraltet.Ein Asylantrag ist NICHT mehr nötig, um sofort Leistungen ...
09/03/2022

HINWEIS: Die unten stehenden Hinweise sind teilweise veraltet.

Ein Asylantrag ist NICHT mehr nötig, um sofort Leistungen erhalten zu können, sondern als Grundlage reicht die Anmeldung, dann kann ein Antrag nach § 24 Aufenthaltsgesetz gestellt werden, der Leistungen analog Asylgesetz ermöglicht.

Ursprünglicher Beitrag

Ukraine / Hinweis zu Sozialleistungen und Aufhaltsrecht

Die Niedersächsische Landesregierung hat ein Infoportal zur Situation in der Ukraine mit weiterführenden Informationen eingerichtet. Zu erreichen ist es über den folgenden Link:
https://www.niedersachsen.de/.../krieg-in-der-ukraine...

Diese Infomationen werden laufend aktualisiert, bitte schauen Sie daher regelmäßig auf die verlinkte Seite.

Sozialleistungen und Aufhaltsrecht

Die Regelung werden gerade ausgearbeitet, es zeichnet sich folgendes ab (Details siehe obigen Link):

- Flüchtlinge, die ausreichend Geld haben oder privat unterstützt werden, dürfen die nächsten Monate problemlos bleiben. Sie können sich anmelden, müssen es aber nicht. Aktuell dürfen Sie nicht arbeiten (soll geändert werden)

- (Zitat): "Ukrainische Staatsangehörige können zwar einen Asylantrag stellen, der aber bei einer Gewährung vorübergehenden Schutzes im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz ruhen würde (dies ergibt sich aus § 32a Abs. 1 des Asylgesetzes). Asylsuchende, die nicht bei Verwandten oder Bekannten in Niedersachsen wohnen können, werden nach dem üblichen Verfahren in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht."

Die Aufenthaltsregeln werden gerade überarbeitet, über den § 24 des Aufenthaltsgesetzes können ukrainische Flüchtlinge dann eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz beantragen.
Damit dürfen sie dann arbeiten und haben Anspruch auf staatliche Leistungen.

Wichtig: Sobald eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz möglich erteilt wird (ist in Bearbeitung), soll die Ausländerbehörde eine Beschäftigungserlaubnis erteilen.
Wenn staatliche Unterstützung benötigt wird, dann erscheint es nach derzeitigem Stand sinnvoll, jetzt einen Asylantrag zu stellen und später, sobald es möglich ist, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz zu beantragen.

Ausnahme: Erfüllen Sie schon jetzt die Voraussetzungen für eine langfristige Aufenthaltserlaubnis (z.B. zum Familiennachzug, für ein Studium oder eine qualifizierte Arbeit), so können Sie diese auch nach einer visumfreien Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen. In diesem Fall sollten Sie den Asylantrag NICHT stellen, sondern höchstens Leistungen zur Überbrückung eines Härtefalls beantragen.

Im Koalitionsvertrag wurde ein einjähriges Sanktionsmoratorium angekündigt, daraus soll nun nach Gesetzesvorhaben nur ei...
07/03/2022

Im Koalitionsvertrag wurde ein einjähriges Sanktionsmoratorium angekündigt, daraus soll nun nach Gesetzesvorhaben nur ein ca. ½ Jähriges werden. Tacheles, eine Sozialberatung in Wuppertal, hält dies für Wortbruch.

Der Verein Tacheles wurde im Rahmen vorgeschalteter Verbändeanhörung binnen eines Tages um Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme ist im Link zu finden:

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag ein einjähriges Sanktionsmoratorium angekündigt, jetzt werden die Verbände zum Moratorium angehört. Tacheles wurde4 auch um Stellungnahme gebeten und hat diese abgegeben.

Kleiderladen der DiakonieDer Kleiderladen des Diakonischen Werks befindet sich imHolzhäuser Weg 20, 31592 StolzenauTel.:...
04/03/2022

Kleiderladen der Diakonie

Der Kleiderladen des Diakonischen Werks befindet sich im
Holzhäuser Weg 20, 31592 Stolzenau

Tel.: 0172 / 539 3427

Öffnungszeiten:

Montag 9 - 13 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 9 - 17 Uhr
Freitag 9 - 13 Uhr

Tip: Wer kein Handy hat, sondern nur Festnetz der Telekom, kann eine Sparvorwahl nutzen, um den Kleiderladen (und andere Mobiltelefone) günstig zu erreichen.

Beispiel: Sparvorwahl 01040 (z.Zt. 2,8 Cent je Minute)
Nach der Sparvorwahl die vollständige Mobilnummer wählen (mit der "0").

UkraineDie Diakonie in Niedersachsen hat Informationen zu Hilfsmöglichkeiten zusammengestellt:https://www.diakonie-in-ni...
04/03/2022

Ukraine

Die Diakonie in Niedersachsen hat Informationen zu Hilfsmöglichkeiten zusammengestellt:
https://www.diakonie-in-niedersachsen.de/pages/hilfen_fuer_die_ukraine/index.html

Informationen zum Aufenthaltsrecht und zum Anspruch auf Sozialleistungen finden Sie hier:
https://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Ukraine_neu.pdf
https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de.html

Wichtiger Hinweis: Es hängt vom Einzelfall ab, ob es sinnvoll ist, einen Asylantrag zu stellen oder andere Leistungen zu beantragen. Gute Informationen zum Zusammenhang von Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen sind auch bei Tacheles zu finden:
https://tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/aufenthaltsrecht-und-sozialleistungen-fuer-menschen-aus-der-ukraine.html

Tacheles informiert dort auch über aktuelle Probleme bei der Beantragung von Leistungen:

===== Zitat von Tacheles (Anfang) =====

Update vom 03.03.2022:

Es gibt Rückmeldungen aus Beratungsstellen, dass Sozialämter Menschen aus der Ukraine abweisen, die sich mit biometrischem Pass visumfrei für drei Monate in Deutschland aufhalten. Häufig wird zunächst ein Aufenthaltspapier von der Ausländerbehörde verlangt. Dies ist rechtswidrig. Es besteht vielmehr gem. § 23 Abs. 3 S. 3ff SGB XII auch in den ersten drei Monaten während des rechtmäßigen visumfreien Aufenthalt und ohne Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde ein Anspruch auf Leistungen nach SGB XII (Überbrückungs- und Härtefallleistungen).

Daher gibt es hier einen Formulierungsvorschlag für die Durchsetzung dieser Ansprüche.
https://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Musterantrag_UEberbrueckungsleistungen_neu.pdf

Dies ist relevant, bis die Erteilung eines Aufenthaltstitels (z. B. nach § 24 AufenthG, falls die EU in den nächsten Tagen einen entsprechenden Beschluss fassen sollte und dieser in Deutschland umgesetzt ist) geklärt und der Titel auch ausgestellt ist. Wenn eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt worden ist, besteht hingegen Anspruch auf Leistungen nach AsylbLG (auch in den ersten drei Monaten).

Diese Formulierung kann natürlich nur einen groben Rahmen bieten, der vor allem an den gelb unterlegten Stellen auf die individuelle Situation angepasst werden muss.

===== Zitat von Tacheles (Ende) =====

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