03/03/2021
Heute werde ich mal politisch: Unser Verein ist, so wie jede Körperschaft, seit 2017 gebührenpflichtig im Transparenzregister (https://www.transparenzregister.de) gelistet, welches die wirtschaftlich Berechtigten einer Körperschaft führt, um Geldwäsche zu bekämpfen. Die Jahresgebühr ist zwar recht niedrig und gemeinnützige Organisationen können sich davon befreien lassen, aber:
Niemand wurde über die erfolgte Eintragung informiert, das geschah vier Jahre später mit einer Rechnung.
Man kann sich nicht rückwirkend befreien lassen, max. noch für 2020.
Und um dem Ganzen noch etwas verschwörungsschwublerisch draufsetzen zu können: Wir reden hier nicht von einer Behörde sondern von der Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln HRB: 31248, die in öffentlichem Auftrag handelt, §24 Abs. Geldwäschegesetz in Verb. mit Nr. 1 Anlage 1 Transparenzregistergebührenverordnung.
Bei der Beantragung der Befreiung muß ich übrigens (als eigentlich im Register eingetragener wirtschaftlich Berechtigter) nachweisen, daß ich berechtigt bin, den Verein zu vertreten. Klingt unlogisch, aber offenbar wird das Vereinsregister nicht wie geplant automatisch abgeglichen, weil man Datendurcheinander beim EU-weiten Abgleich der einzelnen Register befürchtet. Was noch zu weiteren Auflagen führen wird:
https://www.lwl.org/pressemitteilungen/nr_mitteilung.php?urlID=51978
So kann man systemkonform ehrenamtlich Tätigen und Engagierten ein paar Millionen aus den Taschen ziehen, ohne es waschen zu müssen.
They live. Obey. Consume. Conform. Sleep. (Für die, die sich an den Film noch erinnern können.)
Münster (whb). Der Westfälische Heimatbund e. V. (WHB), einer der mitgliederstärksten Dachverbände für Heimat- und Bürgervereine in Deutschland, fordert von der Politik, bürgerschaftliches Engagement durch einen Abbau unnötiger Bürokratie zu unterstützen. Dafür sollen die Regelungen rund ...