Schnelltestzentrum Sportpark Senden

Schnelltestzentrum Sportpark Senden Das Schnelltestzentrum befindet sich im Vereinsheim des VfL Senden. Es werden ausschließlich kosten https://schnelltestzentrum-senden.de/impressum

27/12/2022
Neue Testverordnung ab dem 25.11.2022 gültig.Am Abend des 24.11.2022 wurde im Bundesanzeiger die Änderung der Corona-Tes...
25/11/2022

Neue Testverordnung ab dem 25.11.2022 gültig.

Am Abend des 24.11.2022 wurde im Bundesanzeiger die Änderung der Corona-Testverordnung verkündet. Leider gab es im Vorfeld nur wenig verlässliche Aussagen, wie genau die Verordnung angepasst werden würde. Aus diesem Grund konnten wir uns erst am gestrigen Abend genau mit den Änderungen auseinandersetzen. Neben der Anpassung dieser Verordnung greift in NRW nach dem 30.11.2022 eine neue Corona-Schutzverordnung, die eine weitere Änderung mit sich bringt. Folgend eine Auflistung des Bundesministeriums für Gesundheit, welche Tests ab heute noch kostenfrei sind:

Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
• Krankenhäuser
• Rehabilitationseinrichtungen
• voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
• voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
• Einrichtungen für ambulante Operationen
• Dialysezentren
• ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
• Tageskliniken
• Entbindungseinrichtungen
• Obdachlosenunterkünfte
• Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern

Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind

Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI

Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist („Freitesten“) bis einschließlich 30.11.2022 in NRW. Danach ist kein Freitesten mehr notwendig (Ende der Isolation automatisch nach fünf Tagen), sodass auch kein Anspruch auf kostenlose Tests zum "Freitesten" mehr besteht.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen. (Ausgenommen Freitestung von medizinischem Personal nach Infektion innerhalb von zehn Tagen ab dem 1.12.2022)

Ansprüche auf Testung bestehen für Besucherinnen und Besucher, Angestellte und Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patientinnen und Patienten von medizinischen Einrichtungen bis einschließlich 28. Februar 2023.

Damit besonders gefährdete Gruppen weiterhin gut vor Corona geschützt sind, wird die Testverordnung verlängert. Wer ab dem 25.11.2022 Anspruch auf kostenlose Bürgertests hat, erfahren Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/coronavirus-testverordnung.html.

Neue Testverordnung verkündet - Schnelltests ab 30.6. größtenteils kostenpflichtig!Ab dem morgigen Donnerstag tritt die ...
29/06/2022

Neue Testverordnung verkündet - Schnelltests ab 30.6. größtenteils kostenpflichtig!

Ab dem morgigen Donnerstag tritt die neue Testverordnung in Deutschland in Kraft. Dies bedeutet weitreichende Änderung im Bezug darauf, wer noch Anspruch auf einen subventionierten oder teil-subventionierten Test hat. Nachfolgenden haben wir einmal die unterschiedlichen Berechtigungs-Gruppen aufgeführt:

Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest?

Besucher von Pflege- und medizinischen Einrichtungen: Personen, die Menschen in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern etc. besuchen wollen, aber auch die Behandelten bzw. die Bewohner selbst.
Pflegende Angehörige
Kinder unter 5 Jahren
Schwangere, die sich im ersten Drittel der Schwangerschaft befinden.
Chronisch Kranke, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Studienteilnehmer: Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten teilgenommen haben.
Infizierte: Personen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion in Isolation befinden und sich freitesten lassen wollen.
Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
Wer kann sich für drei Euro testen lassen?

Auch für die Bürgertests mit einer Eigenbeteiligung von drei Euro ist es notwendig, den Anspruch nachzuweisen. Das geht etwa mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, dem Vorzeigen der Corona-Warn-App oder bei Kontakten zu Risikopatienten mit einer Selbstauskunft. Bei folgenden Fällen darf man sich für drei Euro testen lassen:

Besuch einer Freizeitveranstaltung: Personen, die am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden.
Besuch besonders gefährdeter Menschen: Personen, die am gleichen Tag Kontakt zu einer Person über 60 Jahren haben werden, einen Menschen mit Behinderung treffen oder eine Person mit Vorerkrankungen besuchen.
Rote Meldung in Corona-Warn-App: Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko haben.
Welche Nachweise muss man für kostenlose Tests vorlegen?

Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich ausweisen und einen Nachweis erbringen: Bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei Schwangeren der Mutterpass. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss darüber ein ärztliches Zeugnis im Original vorlegen. Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen und diesen vorlegen. Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor, Gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen. Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Pflegende Angehörige müssen glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.

Das Muster-Formular für Besuche in Einrichtungen ist hier zu finden:https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/T/Testverordnung/Formblatt-Pflegeeinrichtungen.pdf

04/05/2022
Eine spannende Untersuchung des Paul-Ehrlich Instituts zu Schnelltests und der Erkennung von Omikron.Wir setzten ausschl...
25/03/2022

Eine spannende Untersuchung des Paul-Ehrlich Instituts zu Schnelltests und der Erkennung von Omikron.

Wir setzten ausschließlich den Test von Green Spring ein, der Omikron zuverlässig erkennt.

Entgeht Omikron den Schnelltests? Üblicherweise nicht mehr als andere. Das fand das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) im Vergleich der Tests mit Delta und Omikron heraus. Darum gibt es nun in der offiziellen BfArM-Liste einen neuen Vermerk. Lesen Sie hier, welche Tests Omikron gleich gut erkennen.

Wer noch Spenden hat (außer Kleidung) kann diese gerne noch nach Dülmen bringen. Insbesondere Nahrung und Hygieneartikel...
05/03/2022

Wer noch Spenden hat (außer Kleidung) kann diese gerne noch nach Dülmen bringen. Insbesondere Nahrung und Hygieneartikel sowie medizinisches Material wird noch gerne angenommen.

Unsere erste Lieferung, die wir, auch dank unseren Mitarbeiter*innen, heute spenden konnten, wird gerade verladen.

Bitte unterstützt weiter dieses ehrenamtliche Engagement und helft den Menschen, die unverschuldet in diese Not geraten sind!

Unsere Mitarbeiter*innen und wir als Teststelle, unterstützen die Spendenaktion mit mehreren Paketen, gefüllt mit den be...
03/03/2022

Unsere Mitarbeiter*innen und wir als Teststelle, unterstützen die Spendenaktion mit mehreren Paketen, gefüllt mit den benötigten Artikel und rufen gleichzeitig dazu auf, sich zu beteiligen. Jeder Beitrag ist wertvoll und hilft Menschen, die Mitten in Europa um ihr Überleben kämpfen - Jede*r kann mithelfen, dass Leid der Zivilbevölkerung etwas abzumildern.

Spenden werden bei Hof Grothues Potthoff Nr. 5, nach vorheriger Ankündigung unter 01773509297, entgegengenommen.

Als schnelle Alternative (Ergebnis bereits nach 13 Minuten möglich) zu einem PCR-Labor-Test, bieten wir ab sofort auch P...
02/03/2022

Als schnelle Alternative (Ergebnis bereits nach 13 Minuten möglich) zu einem PCR-Labor-Test, bieten wir ab sofort auch PoC-NAT-Tests für Selbstzahler an. Diese können beispielsweise für Reisen genutzt werden, wenn ein PCR-Test Voraussetzung ist (bitte erkundigen Sie sich vorher beim Auswärtigen Amt und/oder Reiseveranstalter über die Zulässigkeit eines PoC-NAT-Ergebnisses), eines Reha-/Kur-Aufenthalts oder zur schnellen Bestätigung eines Antigen-Tests (keine Kostenübernahme der KV möglich).

Buchung unter www.schnelltest-senden.de

Weitere Informationen zu diesem Verfahren unter: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten/?tx_sschfaqtool_pi1%5Baction%5D=list&tx_sschfaqtool_pi1%5Bcontroller%5D=FAQ&tx_sschfaqtool_pi1%5Bfaq%5D=5257&cHash=03f32224d622da62bb2a5be29ab77393

Adresse

Bulderner Straße 15
Senden
48308

Öffnungszeiten

Montag 16:30 - 20:00
Dienstag 16:30 - 20:00
Mittwoch 16:30 - 20:00
Donnerstag 16:30 - 20:00
Freitag 16:30 - 20:00
Samstag 09:00 - 13:30

Telefon

+491708193871

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