27/10/2016
APPELL
vom 26. Oktober 2016 an die Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungs-chefs der Länder vom 26. bis 28. Oktober 2016 in Rostock zum Beschlussvorschlag aus Bayern (Stand: 24. Oktober 2016) zu TOP 2.2 Standards und Kosten für UmA im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe
Keine folgenreiche Diskriminierung von unbegleiteten minder-jährigen Flüchtlingen!
Die Forderung nach einer speziellen Leistungsart „Jugendwohnen“ für unbegleitete minder-jährige Flüchtlinge sowie nach einem Vorrang von Angeboten der Jugendsozialarbeit bedeu-tet eine kinderrechtswidrige Diskriminierung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (vgl. Art. 22 Abs. 2 Satz 2 UN-Kinderrechtskonvention). Sie geht an den Bedarfen der Jugendli-chen vorbei und würde zu einer drastischen Standardabsenkung führen. Während für Kin-der und Jugendliche, die in einem Heim untergebracht werden, ein Fachkraft-Kind-Schlüssel von maximal 1:4 (in der Regel deutlich darunter) gilt und Voraussetzung einer Betriebser-laubnis ist, liegt er beim Jugendwohnen im Rahmen der Jugendsozialarbeit zwischen 1:10 und 1:40. Jugendwohnen ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe, die Mobilität ermög-licht und einem erfolgreichen Schul- oder Ausbildungsabschluss dient; die Einrichtungen des Jugendwohnens stellen in der Regel keine Angebote zur Verselbstständigung junger Men-schen mit einem erhöhten Betreuungsbedarf zur Verfügung. Der geforderte Vorrang schadet nicht nur, sondern ist auch überflüssig. Schon jetzt bietet das SGB VIII alle Differenzie-rungsmöglichkeiten.
Der Forderung scheint der Gedanke zugrunde zu liegen, die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge seien schon selbstständig und bräuchten daher weniger Begleitung. Hier wird die auf der Flucht erworbene „Überlebensselbstständigkeit“ und Resilienz mit der Selbstständig-keit verwechselt, die es braucht, um sich in Deutschland zu integrieren und eine Lebensper-spektive zu erarbeiten. Auch zeigen sich Spätfolgen erlittener Traumata erst zeitversetzt, wenn Sicherheit und Ruhe für die jungen Menschen gegeben ist. Wenn die Kinder- und Ju-gendhilfe an dieser Stelle ihre Unterstützung zurückfährt, wäre das multiple Scheitern der für die Gesellschaft so wichtigen Integrationsanstrengungen vorprogrammiert.
Nicht nur in Einzelfällen würden unzureichende Hilfen die jetzt schon erhöhte Gefahr psy-chischer Belastung bis hin zu Suizidalität in dieser Gruppe in unverantwortlicher Weise steigern und zu einer Zunahme der Notfälle in der Kinder- und Jugendpsychiatrie führen. Eine solche Verlagerung ins Gesundheitswesen führt absehbar zu einer Kostensteige-rung.
Die Forderung, die Kostenerstattung der Länder an die Kommunen für die Aufnahme, Unter-bringung und Hilfen für junge Flüchtlinge von Rahmenverträgen der Länder mit kommunalen Spitzenverbänden abhängig zu machen, ist ebenso problematisch. Sie würde ein Parallel-system für die „Sondergruppe“ unbegleitete minderjährige Jugendliche mit eigenen Vorgaben schaffen. Steuerung der Leistungen würde nicht mehr über Bedarfe und Hilfeplä-ne, sondern über die Entgelt-Rahmenvereinbarung erfolgen. Außerdem wäre dies eine Ver-abschiedung – quasi durch die Hintertür – von einer einheitlichen Kinder- und Jugendhilfe. Bislang haben der Bund und viele Länder „Sonderregelungen“ strikt abgelehnt.Kommunen würden mit ihrer Verantwortung alleingelassen. Mit den Rahmenvereinbarungen stünden Kommunen im Zweifel vor der Wahl, sich zwischen angemessenen Hilfen oder Kostener-stattung entscheiden zu müssen.
Kein Abbruch von Integration und Unterstützung mit 18!
Die Forderung, „gesetzlich sicherzustellen, dass sich die Leistungen der Kinder- und Ju-gendhilfe auf die Versorgung von Minderjährigen konzentrieren“, ist entschieden zurückzu-weisen. Sie hätte gesamtgesellschaftlich erheblich negative Effekte, wäre volkswirtschaftlich kurzsichtig und mit Blick auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hoch gefährlich. Die Rea-lisierung der bayerischen Forderung würde die Spaltung der Gesellschaft befördern, statt ihr entgegenzutreten. Kurzfristige Einsparungen zu Beginn der Hilfe würden langfristig zu Mehr-kosten aufgrund von erschwerter Teilhabe und einer Dauerbelastung der sozialen Siche-rungssysteme führen.
Junge Menschen werden bei einem Aufwachsen im Elternhaus bis Mitte zwanzig in vielfälti-ger Weise unterstützt. Jugendliche, die in Heimen und Pflegefamilien leben, haben regelmä-ßig eine belastete Kindheit hinter sich. Ausgerechnet jungen Menschen aus den Erziehungs-hilfen mit dem 18. Geburtstag die Übergangsunterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe zu verweigern und ein frühzeitiges Erwachsenwerden – bei wesentlich weniger materiellen
und immateriellen Ressourcen – zu erwarten, würde die vorherigen Bemühungen konterka-rieren, mit denen sie auf dem Weg zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und Lebensführung unterstützt wurden. Das Ziel einer Verselbstständigung ist – vor allem beim Adressat/inn/enkreis der Kinder- und Jugendhilfe – mit der Volljährigkeit regelmäßig nicht erreicht. Seine Verwirklichung braucht gerade in der Phase des jungen Er-wachsenendaseins fortgesetzte Unterstützung durch Hilfen nach dem SGB VIII.
Eine Altersgrenze mit 18 würde in besonderer Weise Mädchen und junge Frauen benachtei-ligen. Die Statistiken zeigen, dass viele Mädchen und junge Frauen vergleichsweise relativ spät den Sprung aus problematischen Familienverhältnissen in die Jugendhilfe schaffen. Den Erst- und Fortsetzungshilfen für junge Volljährige nach SGB VIII kommt daher auch eine besondere geschlechtsbezogene Bedeutung zu.
Besonders dramatisch wäre auch, wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mitten im Prozess der Integration noch früher und noch schneller aus der Jugendhilfe gedrängt wür-den. Das Entlassen in eine verfrühte, überfordernde „Selbstständigkeit“ und die Überantwor-tung in das Erwachsenensystem des Ausländer- und Asylrechts birgt vielfältige Gefahren für die jungen Menschen, nicht zuletzt eines Abbruchs von Schule und Ausbildung sowie Ge-fährdungen durch Ausbeutung oder Radikalisierung. Bisherige Integrationsbemühungen würden aufs Spiel gesetzt.
Gemeinsame Verantwortung für Schutzkonzepte in Flücht-lingsunterkünften!
Zu begrüßen ist die Forderung nach Schutzkonzepten in Erstaufnahme- und Gemein-schaftseinrichtungen, insbesondere für Frauen und Kinder. Mindeststandards dafür wurden erst kürzlich von Bundesfamilienministerium und UNICEF in Zusammenarbeit mit vielen Fachorganisationen erarbeitet und vorgelegt. Die Verantwortung zur Umsetzung dieser Standards liegt bei den zuständigen Ländern, Kreisen oder Kommunen, ggf. im Zusammen-wirken mit den Trägern der Einrichtungen. Eine Delegation der Verantwortung an die je-weiligen Träger wirkt vordergründig, wenn nicht auch Grundlagen für notwendige Strukturen, Finanzierung und sonstige Ressourcen geschaffen werden. Die Bewältigung der gesell-schaftlichen Herausforderungen bei der Flüchtlingsaufnahme erfordert Solidarität in Aner-kennung einer gemeinsamen Verantwortung.
Unterzeichner:
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ; Arbeitskreis Asyl Rheinland-Pfalz; Bayerischer Flücht-lingsrat; Bayerischer Jugendring – bjr; Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. (BRJ); Brandenburgischer Flüchtlingsrat; Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst/Kommunaler Sozialer Dienst e.V. (BAG ASD/KSD); Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAG FW); Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA); Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF); Bundesjugendkuratorium (BJK); Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe; Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e.V. (BVkE); Careleaver e.V.; Careleaver Kompetenznetz – Familien für Kinder gGmbH; Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiat-rie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP); Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendge-richtshilfen e.V. (DVJJ); Deutscher Bundesjugendring (DBJR); Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familien-recht e.V. (DIJuF); Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Neukirchener Jugendhilfe-Institut (NJI); Evangelischer Erziehungsverband e.V. (EREV); Familien für Kinder & Patenschaftsprojekt 1zu1 für Flüchtlings-kinder; Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.; Flüchtlingsrat Berlin e.V.; Flüchtlingsrat Bremen; Flüchtlingsrat Hamburg e.V.; Flüchtlingsrat NRW e.V; Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.; Flüchtlingsrat Thüringen e.V.; Freie Universität Berlin, Arbeitsbereich Sozialpädagogik; Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Vorstandsbereich Jugendhilfe und Sozialarbeit; Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bayern (GEW Bay-ern); Hessischer Flüchtlingsrat; Institut für Soziale Arbeit e.V. (ISA); Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS); Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH); Jugendliche ohne Grenzen; Kooperationsver-bund Jugendsozialarbeit e.V.; National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention; Niedersächsischer Flüchtlingsrat e.V.; OUTLAW.die Stiftung; Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.; SOS-Kinderdorf e.V.; Universität Hildesheim, Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim; Universität Koblenz, Institut für Pädagogik, Arbeitsbereich Sozialpädagogik