Kirche stärkt Demokratie

Kirche stärkt Demokratie „Kirche stärkt Demokratie“unterstützt gesellschaftliches Engagement Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern für eine solidarische und offene Gesellschaft. Caritas.

Das Projekt
„ Kirche stärkt Demokratie“

„Eine in Stein gemeißelte Demokratie nützt gar nichts, wenn sie nicht auch in den Köpfen und Herzen der Menschen verankert ist und im Alltag gelebt wird.“ (K.Edler)
Gelingende Demokratie braucht aktive und mündige Bürgerinnen und Bürger. Menschen, die sich konstruktiv einbringen, die um den besten Weg ringen und andere Mitmenschen auf diesen Weg mitnehmen.

Christinnen und Christen sind in besonderer Weise gefordert, wenn es darum geht den Werten des Grundgesetzes vor Ort Geltung zu verschaffen, sich für die Würde aller Menschen einzusetzen und demoktatie-und fremdenfeindlichen Einstellungen entgegenzutreten. Denn, Demokratie fällt nicht vom Himmel. Das Projekt „Kirche stärkt Demokratie“
der AG TEO richtet sich an:
• Haupt- und Ehrenamtliche in den evangelischen und katholischen Gemeinden In Mecklenburg und Vorpommern
• Initiativ- und Basisgruppen
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten und in der Diakonie bzw. Durch Qualifikation, Projekte und Austausch werden demokratischer Handlungskompetenzen gestärkt und die Sensibilisierung und Gemeinden und Einrichtungen für neue Möglichkeiten demokratischer Kultur innerhalb und außerhalb der Kirche sensibilisiert. Insbesondere unterstützen wir durch:
• Fortbildungen zu Themen, wie Partizipation, Auseinandersetzung mit antidemokratischen Ideologien und Ideologen, Menschenrechte und Aufarbeitung von Diktaturerfahrungen
• Beratung und Begleitung von lokalen Veranstaltungen und Projekten, die Kirche, Gemeinwesen und Schule zusammenführen
• Erarbeitung bzw. Bereitstellung themenorientierter Materialien und
• Fachaustausch zwischen „Theorie“ und „Praxis“ durch Netzwerktreffen und Fachtage.

12/12/2016

Verschwörungstheorien gab es schon immer, doch es wird zusehends schwerer, die irren Thesen zu bekämpfen. Besuch bei den Menschen, die in dieser "postfaktischen" Zeit versuchen, dem Wahnsinn entgegenzutreten.

Heute abend im Schweriner Dom um 19:00 Uhr: Punk trifft Buxtehude (den Komponist, nicht den Ort!)
11/11/2016

Heute abend im Schweriner Dom um 19:00 Uhr: Punk trifft Buxtehude (den Komponist, nicht den Ort!)

Andreas Aigmüller/Armin Thalheim/Gudrun Basserak/Julian Schilling/Jesus kommt aus Bützow u.A. wagen ein Experiment: Klassische Musik trifft auf Hardcore Punk...

11/11/2016

Die Adressen von fast 70 jüdischen Einrichtungen werden auf einer rechten Facebook-Seite veröffentlicht. Politiker und Betroffene sind entsetzt.

11/11/2016

Leonard Cohen, more widely known as a musician, shows off his skill as a poet and a spoken-word artist with his poem "Democracy." From The United States of P...

10/11/2016

Zum 14. Mal finden die »Aktionswochen gegen Antisemitismus« statt. Die bundesweit größte Kampagne gegen Antisemitismus wurde in der Vergangenheit von der Amadeu Antonio Stiftung organisiert. Dieses Jahr finden die Aktionswochen erstmals in Kooperation mit dem Anne Frank Zentrum statt. Organisationen...

03/11/2016

Vor fünf Jahren enttarnte sich der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) am 04. November 2011 selbst. Für die Angehörigen ihrer Opfer endete damit eine langjährige Phase von falschen und oft rassistischen Verdächtigungen und Fehlermittlungen. Bundeskanzlerin Angela Merkel versprach den Angehörig...

AusschreibungIm Rahmen des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des Bundesministeriums des Inneren bietet „Kirc...
27/10/2016

Ausschreibung

Im Rahmen des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des Bundesministeriums des Inneren bietet „Kirche stärkt Demokratie“ (vorbehaltlich der Weiterförderung) eine zwölfteilige Qualifizierung zum „Demokratielotsen“ an. Die Fortbildung richtet sich an Ehren- und Hauptamtliche aus dem Bereich der Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern.
Für diese Qualifizierungsreihe, die im ersten Quartal 2017 beginnt und 2019 endet, suchen wir ein kompetentes Fortbildungsteam. Die Fortbildung umfasst 200 Stunden, verteilt auf 12 Module, die i.d.R. von Freitag bis Sonnabend stattfinden.
Die Fortbildung vermittelt:
• Grundlagenwissen über das politische System der Bundesrepublik Deutschland
• Grundlagen der Kommunalpolitik in Mecklenburg-Vorpommern
• Theorie und Methoden der Gemeinwesenarbeit
• Theorien und Methoden der Kommunikation und Konfliktbearbeitung
• Grundlagen der systemischen Beratung
• Umgang mit Fundamentalismus, Rassismus und anderen Formen der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit
• Theorien und Methoden der Moderation und Präsentation
• Vermittlung Interkulturelle Kompetenz und Konfliktmoderation
• Grundlagen der Sozialraumanalyse, Netzwerkarbeit und lokaler Partizipation
• Theologische Grundlagen christlichen Engagements
Der Auftrag umfasst folgende Leistungen:
• Ein aussagekräftiges Ausbildungskonzept und deren Umsetzung in Absprache mit der Projektleitung
• Die inhaltliche Gestaltung und Ausführung der Fortbildungseinheiten
• Die Dokumentation und Evaluation der Fortbildungen
• Die Kooperation mit der Projektleitung
Ihre Bewerbung enthält:
• Fortbildungskonzept
• Nachweis über persönliche Qualifikationen und Erfahrungen
• Honorarvorstellung/ Kostenplan

Bitte senden Sie Ihr Angebot bis zum 15.12.2016 an:
Karl-Georg Ohse
c/o „Kirche stärkt Demokratie“
Bischofstr. 4
19055 Schwerin
oder per Mail an: [email protected]

APPELLvom 26. Oktober 2016 an die Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungs-chefs der Länder vom 26. bis 28...
27/10/2016

APPELL
vom 26. Oktober 2016 an die Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungs-chefs der Länder vom 26. bis 28. Oktober 2016 in Rostock zum Beschlussvorschlag aus Bayern (Stand: 24. Oktober 2016) zu TOP 2.2 Standards und Kosten für UmA im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe

Keine folgenreiche Diskriminierung von unbegleiteten minder-jährigen Flüchtlingen!
Die Forderung nach einer speziellen Leistungsart „Jugendwohnen“ für unbegleitete minder-jährige Flüchtlinge sowie nach einem Vorrang von Angeboten der Jugendsozialarbeit bedeu-tet eine kinderrechtswidrige Diskriminierung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (vgl. Art. 22 Abs. 2 Satz 2 UN-Kinderrechtskonvention). Sie geht an den Bedarfen der Jugendli-chen vorbei und würde zu einer drastischen Standardabsenkung führen. Während für Kin-der und Jugendliche, die in einem Heim untergebracht werden, ein Fachkraft-Kind-Schlüssel von maximal 1:4 (in der Regel deutlich darunter) gilt und Voraussetzung einer Betriebser-laubnis ist, liegt er beim Jugendwohnen im Rahmen der Jugendsozialarbeit zwischen 1:10 und 1:40. Jugendwohnen ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe, die Mobilität ermög-licht und einem erfolgreichen Schul- oder Ausbildungsabschluss dient; die Einrichtungen des Jugendwohnens stellen in der Regel keine Angebote zur Verselbstständigung junger Men-schen mit einem erhöhten Betreuungsbedarf zur Verfügung. Der geforderte Vorrang schadet nicht nur, sondern ist auch überflüssig. Schon jetzt bietet das SGB VIII alle Differenzie-rungsmöglichkeiten.
Der Forderung scheint der Gedanke zugrunde zu liegen, die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge seien schon selbstständig und bräuchten daher weniger Begleitung. Hier wird die auf der Flucht erworbene „Überlebensselbstständigkeit“ und Resilienz mit der Selbstständig-keit verwechselt, die es braucht, um sich in Deutschland zu integrieren und eine Lebensper-spektive zu erarbeiten. Auch zeigen sich Spätfolgen erlittener Traumata erst zeitversetzt, wenn Sicherheit und Ruhe für die jungen Menschen gegeben ist. Wenn die Kinder- und Ju-gendhilfe an dieser Stelle ihre Unterstützung zurückfährt, wäre das multiple Scheitern der für die Gesellschaft so wichtigen Integrationsanstrengungen vorprogrammiert.
Nicht nur in Einzelfällen würden unzureichende Hilfen die jetzt schon erhöhte Gefahr psy-chischer Belastung bis hin zu Suizidalität in dieser Gruppe in unverantwortlicher Weise steigern und zu einer Zunahme der Notfälle in der Kinder- und Jugendpsychiatrie führen. Eine solche Verlagerung ins Gesundheitswesen führt absehbar zu einer Kostensteige-rung.
Die Forderung, die Kostenerstattung der Länder an die Kommunen für die Aufnahme, Unter-bringung und Hilfen für junge Flüchtlinge von Rahmenverträgen der Länder mit kommunalen Spitzenverbänden abhängig zu machen, ist ebenso problematisch. Sie würde ein Parallel-system für die „Sondergruppe“ unbegleitete minderjährige Jugendliche mit eigenen Vorgaben schaffen. Steuerung der Leistungen würde nicht mehr über Bedarfe und Hilfeplä-ne, sondern über die Entgelt-Rahmenvereinbarung erfolgen. Außerdem wäre dies eine Ver-abschiedung – quasi durch die Hintertür – von einer einheitlichen Kinder- und Jugendhilfe. Bislang haben der Bund und viele Länder „Sonderregelungen“ strikt abgelehnt.Kommunen würden mit ihrer Verantwortung alleingelassen. Mit den Rahmenvereinbarungen stünden Kommunen im Zweifel vor der Wahl, sich zwischen angemessenen Hilfen oder Kostener-stattung entscheiden zu müssen.
Kein Abbruch von Integration und Unterstützung mit 18!
Die Forderung, „gesetzlich sicherzustellen, dass sich die Leistungen der Kinder- und Ju-gendhilfe auf die Versorgung von Minderjährigen konzentrieren“, ist entschieden zurückzu-weisen. Sie hätte gesamtgesellschaftlich erheblich negative Effekte, wäre volkswirtschaftlich kurzsichtig und mit Blick auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hoch gefährlich. Die Rea-lisierung der bayerischen Forderung würde die Spaltung der Gesellschaft befördern, statt ihr entgegenzutreten. Kurzfristige Einsparungen zu Beginn der Hilfe würden langfristig zu Mehr-kosten aufgrund von erschwerter Teilhabe und einer Dauerbelastung der sozialen Siche-rungssysteme führen.
Junge Menschen werden bei einem Aufwachsen im Elternhaus bis Mitte zwanzig in vielfälti-ger Weise unterstützt. Jugendliche, die in Heimen und Pflegefamilien leben, haben regelmä-ßig eine belastete Kindheit hinter sich. Ausgerechnet jungen Menschen aus den Erziehungs-hilfen mit dem 18. Geburtstag die Übergangsunterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe zu verweigern und ein frühzeitiges Erwachsenwerden – bei wesentlich weniger materiellen
und immateriellen Ressourcen – zu erwarten, würde die vorherigen Bemühungen konterka-rieren, mit denen sie auf dem Weg zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und Lebensführung unterstützt wurden. Das Ziel einer Verselbstständigung ist – vor allem beim Adressat/inn/enkreis der Kinder- und Jugendhilfe – mit der Volljährigkeit regelmäßig nicht erreicht. Seine Verwirklichung braucht gerade in der Phase des jungen Er-wachsenendaseins fortgesetzte Unterstützung durch Hilfen nach dem SGB VIII.
Eine Altersgrenze mit 18 würde in besonderer Weise Mädchen und junge Frauen benachtei-ligen. Die Statistiken zeigen, dass viele Mädchen und junge Frauen vergleichsweise relativ spät den Sprung aus problematischen Familienverhältnissen in die Jugendhilfe schaffen. Den Erst- und Fortsetzungshilfen für junge Volljährige nach SGB VIII kommt daher auch eine besondere geschlechtsbezogene Bedeutung zu.
Besonders dramatisch wäre auch, wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mitten im Prozess der Integration noch früher und noch schneller aus der Jugendhilfe gedrängt wür-den. Das Entlassen in eine verfrühte, überfordernde „Selbstständigkeit“ und die Überantwor-tung in das Erwachsenensystem des Ausländer- und Asylrechts birgt vielfältige Gefahren für die jungen Menschen, nicht zuletzt eines Abbruchs von Schule und Ausbildung sowie Ge-fährdungen durch Ausbeutung oder Radikalisierung. Bisherige Integrationsbemühungen würden aufs Spiel gesetzt.
Gemeinsame Verantwortung für Schutzkonzepte in Flücht-lingsunterkünften!
Zu begrüßen ist die Forderung nach Schutzkonzepten in Erstaufnahme- und Gemein-schaftseinrichtungen, insbesondere für Frauen und Kinder. Mindeststandards dafür wurden erst kürzlich von Bundesfamilienministerium und UNICEF in Zusammenarbeit mit vielen Fachorganisationen erarbeitet und vorgelegt. Die Verantwortung zur Umsetzung dieser Standards liegt bei den zuständigen Ländern, Kreisen oder Kommunen, ggf. im Zusammen-wirken mit den Trägern der Einrichtungen. Eine Delegation der Verantwortung an die je-weiligen Träger wirkt vordergründig, wenn nicht auch Grundlagen für notwendige Strukturen, Finanzierung und sonstige Ressourcen geschaffen werden. Die Bewältigung der gesell-schaftlichen Herausforderungen bei der Flüchtlingsaufnahme erfordert Solidarität in Aner-kennung einer gemeinsamen Verantwortung.

Unterzeichner:
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ; Arbeitskreis Asyl Rheinland-Pfalz; Bayerischer Flücht-lingsrat; Bayerischer Jugendring – bjr; Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. (BRJ); Brandenburgischer Flüchtlingsrat; Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst/Kommunaler Sozialer Dienst e.V. (BAG ASD/KSD); Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAG FW); Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA); Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF); Bundesjugendkuratorium (BJK); Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe; Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e.V. (BVkE); Careleaver e.V.; Careleaver Kompetenznetz – Familien für Kinder gGmbH; Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiat-rie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP); Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendge-richtshilfen e.V. (DVJJ); Deutscher Bundesjugendring (DBJR); Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familien-recht e.V. (DIJuF); Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Neukirchener Jugendhilfe-Institut (NJI); Evangelischer Erziehungsverband e.V. (EREV); Familien für Kinder & Patenschaftsprojekt 1zu1 für Flüchtlings-kinder; Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.; Flüchtlingsrat Berlin e.V.; Flüchtlingsrat Bremen; Flüchtlingsrat Hamburg e.V.; Flüchtlingsrat NRW e.V; Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.; Flüchtlingsrat Thüringen e.V.; Freie Universität Berlin, Arbeitsbereich Sozialpädagogik; Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Vorstandsbereich Jugendhilfe und Sozialarbeit; Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bayern (GEW Bay-ern); Hessischer Flüchtlingsrat; Institut für Soziale Arbeit e.V. (ISA); Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS); Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH); Jugendliche ohne Grenzen; Kooperationsver-bund Jugendsozialarbeit e.V.; National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention; Niedersächsischer Flüchtlingsrat e.V.; OUTLAW.die Stiftung; Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.; SOS-Kinderdorf e.V.; Universität Hildesheim, Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim; Universität Koblenz, Institut für Pädagogik, Arbeitsbereich Sozialpädagogik

In 21 Karten stellt der DGB NRW Positionen der AfD gewerkschaftlichen Argumente gegenüber. Arbeitnehmerrechte, Steuern u...
26/10/2016

In 21 Karten stellt der DGB NRW Positionen der AfD gewerkschaftlichen Argumente gegenüber. Arbeitnehmerrechte, Steuern und Gleichstellung sind genauso Themen wie "Lügenpresse" und Rassismus.
Als Download unter: DGB NRW (09/2016): Argumente gegen Rechtspopulisten (PDF, 632 kB)

05/10/2016

Holocaust-Überlebender Max Mannheimer ist tot +++ Historiker Jacob Eder: Helmut Kohl verbreitete antisemitische Vorurteile +++ Publikation: Antisemitismus bei "Compact" +++ Antisemitismus in der (Offenen) Jugendarbeit: Was braucht die gute Praxis? +++ Große Anfrage an Senat in Bremen: Keine Zunahme…

19/09/2016

Heinrich Bedford-Strohm, EKD-Ratsvorsitzender, hat beklagt, dass es kirchliche Judenfeindschaft bis in die Gegenwart gebe.

In eigener Sache: "Kirche stärkt Demokratie" wird künftig vom Kirchenkreis Mecklenburg getragen„Kirche stärkt Demokratie...
19/09/2016

In eigener Sache: "Kirche stärkt Demokratie" wird künftig vom Kirchenkreis Mecklenburg getragen

„Kirche stärkt Demokratie“: Das 2011 gestartete Projekt soll ab dem kommenden Jahr bis Ende 2019 in Trägerschaft des Kirchenkreises Mecklenburg seine Arbeit fortsetzen – vorausgesetzt, der Bund fördert finanziell wie bisher. Dies beschlossen die Mitglieder des Kirchenkreisrates auf ihrer jüngsten Beratung in Güstrow.

Das maßgeblich von Karl-Georg Ohse verantwortete Projekt arbeitet seit 2011 aktiv für Demokratie und Menschenrechte in MV und darüber hinaus. Als bundesgefördertes Projekt wurde es von der damaligen mecklenburgischen Landeskirche konzipiert und mit Gründung der Nordkirche 2012 vom Hauptbereich 1 weiter verantwortet, der seine Aufgabenfelder derzeit neu ausrichtet.

„Mit der Übernahme des Projektes können wir ein erprobtes Angebot an der Schnittstelle zwischen Gemeindeberatung, Flüchtlingsarbeit, politischer Bildung und Gemeinwesenarbeit weiter nutzen“, sagt der Vorsitzende des Kirchenkreisrates, Propst Dr. Karl-Matthias Siegert. In den vergangenen Jahren seien so eine Reihe von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden „zu Demokratieberatern ausgebildet worden, die in den Kirchengemeinden und in ihrem Ort in der Lage sind, sich mit Rechtsextremismus und demokratiefeindlichen Akteuren auseinanderzusetzen und Handlungsstrategien zu erarbeiten“. Künftig sollen laut Propst Siegert u. a. noch gezielter Kirchengemeinderäte beraten und geschult werden.

Darüber hinaus bietet das Projekt Fortbildungen, Hilfe in Konflikten zum Thema Rechtsextremismus, soziokulturelle Angebote und Gemeindeveranstaltungen an. Zudem kooperiert „Kirche stärkt Demokratie“ bereits mit der Ehrenamts- und der Flüchtlingsarbeit im Kirchenkreis und ist seit längerem schon beim Projekt „Starke Stücke. Berührt und diskutiert“ mit dabei, das derzeit zum fünften Mal in Dorfkirchen und Pfarrscheunen mit auswählten Kinofilmen und Gesprächsangeboten zu Gast ist.

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Schwerin
19055

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