11/04/2022
اولاً كل عام وانتم بألف خير ولكل المسلمين في كل بقاع العالم وتقبل الله صيامكم.
سأوضح هنا قانونية حصول ابناء المسلمين على إجازة في يوم العيد والمحدد حسب التقويم الرسمي بألمانيا بيوم الثاني من مايو.
لأهالي الطلاب المسلمين في المانيا الحق بتقديم طلب لحصول اولادهم على عطلة في اعياد المسلمين الدينية وبالتالي اول يوم من ايام العيد عطلة لهم لكن هذا الطلب لابد ان يكون كتابي في معظم الولايات وسأوضح ذلك اكثر.
في عشر ولايات وهي شليسفيغ هولشتاين و راينلاند و النيدرزاكسن و براندنبورغ وزاكسن وزاكسن انهالت و النوردراين وزارلاند وبادن فاتيمبرغ والبايرن يجب تقديم الطلب كتابي من الاهل للمدرسة.
في ولايات برلين وبريمن وهامبورغ وهيسن تُعامل الأعياد الدينية الإسلامية كالمسيحية,ففي برلين وبريمن لايحتاج الاهل لتقديم طلب واما هيسن وهامبورغ فيكفي إبلاغ الأهل للمدرسة بشكل شفهي, وسمح هذا العام وزير الثقافة في هيسن بتحديد هذا اليوم كعطلة لابناء المسلمين بشكل اوتوماتيكي.
في الرابط التالي تجد الطلب الذي يمكنك ملؤه واعتذر على الإطالة.
http://www.islamiq.de/wp-content/uploads/2019/05/Musterantrag-Beurlaubung.pdf
Ramadanfest wird am 02.Mai gefeiert.
Muslimische Eltern haben das Recht, bei religiösen Feiertagen einen Antrag auf Freistellung zum Schulbesuch für ihre Kinder zu stellen. Jedoch gilt die Beurlaubung nur für den ersten Tag des jeweiligen Fests. Der Antrag muss schriftlich beim Klassenlehrer oder beim Schulpersonal eingereicht werden.
In zehn von 16 Bundesländern ist es möglich, einen Antrag auf Freistellung vom Unterricht zum Opfer- und Ramadanfest zu stellen, um von der Teilnahme am Unterricht befreit zu werden. Diese sind:
Schleswig-Holstein
Niedersachsen
Brandenburg
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Baden-Württemberg
Bayern
Das bedeutet: In diesen Bundesländern können muslimische Eltern ihre Kinder für den ersten Tag des Ramadanfestes, also für Montag den 2. Mai, von der Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltung befreien.
Hessen, Bremen, Hamburg und Berlin
In Hessen, Bremen, Hamburg und Berlin sind die islamischen Feiertage den christlichen Feiertagen gleichgesetzt. Muslimische Schüler aller Schularten und Bildungsgänge in Berlin und Bremen am ersten Tag des jeweiligen Feiertags unterrichtsfrei, eine schriftliche Beurlaubung ist nicht erforderlich. In Hessen und Hamburg genügt es, dass Schüler das Lehrpersonal darüber informieren, dass sie am ersten Tag des Ramadanfestes nicht am Unterricht teilnehmen werden.
Für das diesjährige Ramadanfest sind Schüler in Hessen automatisch vom Unterricht befreit. Das hessische Kultusministerium hat eine Befreiung vom Unterricht für den 2.Mai.2022 bekanntgegeben. Demnach müssen Eltern keinen Antrag schreiben.
Keine gesetzliche Regelungen vorhanden
In Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Aus diesem Grund können Schulen im Einzelfall selber entscheiden, ob sie ihre Schülerinnen und Schülern zu ihren religiösen Feiertagen beurlauben.
منقول / Übergetragen