16/03/2026
Umschläge für die Organisation von Briefwahlen
Wählen und mitbestimmen zu können gehört zu den wichtigsten Errungenschaften offener Gesellschaften. Damit es so einfach wie möglich ist, dieses Grundrecht wahr zu nehmen, wurde die Möglichkeit geschaffen, Stimmen per Briefwahl abzugeben.
Bei Briefwahlen muss das Wahlgeheimnis gewahrt werden, deswegen werden hohe Anforderungen an den Schutz der persönlichem Wahlentscheidung gelegt. Die hier vorgestellten Briefwahlumschlägen erfüllen diese Anforderungen.
Für die Durchführung von Briefwahlen, die über die Post abgewickelt werden, werden mindestens zwei Umschläge benötigt. Ein Umschlag für den Stimmzettel und ein Rücksendeumschlag für den Stimmzettelumschlag und einer eidesstattlichen Erklärung, die in der Regel bei Briefwahlen abgegeben werden muss.
Stimmzettelumschläge haben das Format 114 x 162 mm (DIN C6). In den kann ein DIN A4 Stimmzettel einmal längs und quer gefaltet eingelegt werden. Dieser Umschlag wird zugeklebt zusammen mit der eidesstattlichen Erklärung in den Rücksendeumschlag eingesteckt. Damit das in den Umschlag passt, hat der Rücksendeumschlag die Sondergröße von 120 x 176 mm und ist damit etwas größer als der Stimmzettelumschlag.