25/03/2023
Maria 2.0 Deutschland
PRESSEMITTEILUNG
24.03.2023
Staatsleistungen an die katholische und evangelische Kirche: Ablösung jetzt!
Seit August 2022 haben im Bundesinnenministerium Gespräche mit Vertreter*innen von Bund,
Ländern, den Landeskirchen der Evangelischen Kirche und von Diözesen der Katholischen Kirche über
die Ablösungen ihrer von bis in die Zeit Napoleons zurückgehenden Entschädigungsansprüchen
stattgefunden. Bis zur Einigung über den Betrag sind von den Ländern jährlich angepasste (d.h.
steigende) Staatsleistungen zu zahlen. Sie sollten in früherer Zeit die „Existenz“ der Kirchen
sicherstellen. Vorrangig waren es Unterhaltsansprüche von Erzbischöfen, Bischöfen und anderen hohen
Amtsträgern. Allein seit 1949 wurden über 20 Milliarden Euro gezahlt. Im Jahr 2023 sind es für die
Steuerzahler*innen 603 Millionen Euro.
Die Weimarer Reichsverfassung legte bereits vor über 100 Jahren eine für den Gesetzgeber
verpflichtende Ablösung der „Entschädigungsansprüche“ der Kirchen fest. Dadurch entfielen auch die
jetzt jährlichen finanziellen Zuwendungen der Länder. Artikel 138 der Weimarer Verfassung wurde
später als Artikel 140 ins Grundgesetz übernommen. Über die exakte Höhe der zu zahlenden
Ablösesumme, d.h. den bis zum Stichtag 14.08.1919 entstandenen Wertanspruch der Kirchen, besteht
bis heute keine Einigung.
Das Reichskonkordat von 1933 sichert den Kirchen die Teilnahme bereits an allen Vorgesprächen für
ein Gesetzgebungsverfahren zu. Wird dort kein „freundliches Einvernehmen“ herbeigeführt, können
sie aus den Gesprächen aussteigen und die jährlichen Landesüberweisungen an sie laufen verbindlich
weiter.
Prekär für alle Steuerzahler: die bis zur endgültigen Ablösung jährlich zu zahlenden, dynamisch
steigenden Zuwendungen an die Kirchen sind keine Teilzahlungen auf die Ablösesumme. Sie sind so
lange parallel zu leisten, bis die volle Ablösesumme erbracht worden ist. Im gegenseitigen
Einvernehmen hätte hier bereits eine Änderung in Richtung Teilzahlung herbeigeführt werden können.
Den Steuerzahler*innen, die keiner der beiden Kirchen angehören, ist schwer vermittelbar, dass
jährliche Staatsleistungen und die endgültige Ablösesumme auch von ihnen mitzutragen sind und dass
sie damit die Gehälter der Bischöfe mitfinanzieren, die für das Versagen der katholischen Kirche mit
verantwortlich sind.
Was ist aber nun eine angemessene Ablösesumme? Der von der Regierungskoalition ins Gespräch
gebrachte Vorschlag spricht von 11 Milliarden Euro. Diese Summe in die Länderhaushalte einzustellen,
würde einen hohen Erklärungsaufwand auslösen.
Die Kirchen geben sich mit diesem Betrag nicht zufrieden. Einer Gemeinsamen Erklärung aus dem Jahr
2022 ist zu entnehmen, dass sie mindestens 15,6 Milliarden Euro fordern. „Vertrag ist Vertrag“ heißt
es, wenn in Frage gestellt wird, ob bei der Höhe des Kirchensteueraufkommens sowie einer Steuerund Abgabenbefreiung heute überhaupt noch „Existenzzahlungen“ notwendig sind.
Maria 2.0 fordert die katholische Kirche und die Politik auf, einen angemessenen zeitlichen Rahmen
für die Beendigung und Ablösung aller finanziellen Zahlungsverpflichtungen herbeizuführen. Immer
mehr Menschen, die aufgrund fehlender Reformen die Kirchen verlassen, um ihnen so auch ihre
finanzielle Unterstützung zu entziehen, stützen ungewollt weiterhin ein kirchliches System, das für ihr
Leben alle Relevanz verloren hat.
Maria 2.0 fordert transparente Verhandlungen, die vermittelbare Ablösemodalitäten für alle
Vertragspartner*innen zum Ziel haben. Sie dürfen die Bundesländer weder in eine finanzielle
Schieflage bringen noch anstehende, notwendige, politische Reformen für die Gesamtgesellschaft
verhindern.
statt Warten! #
Redaktion: Gerhild Pinkvoß-Müller – Katharina Richthofen – Angelika Kneisel – Andrea Sucker
Weitere Infos und eine ausführliche Stellungnahme von Maria 2.0 unter:
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Maria 2.0 ist eine freie Initiative von Frauen in der katholischen Kirche in Deutschland. Sie entstand im einem Lesekreis in Münster.