14/05/2026
Änderung des Bestattungsgesetzes 2026
In Sachsen wird, wie in vielen Bundesländern auch, gerade an einer Änderung des Bestattungsgesetzes gearbeitet, um Menschen mehr Möglichkeiten zu bieten, Abschied, Trauer und Andenken zu gestalten.
Auch wenn unser Bild hier nur ein Witz ist; wir spüren die Sehnsucht der Menschen nach individuellen, persönlichen Erinnerungsorten - zeremonien und Trauermöglichkeiten schon lange.
Für den Baumfrieden (Ziehen eines Jungbaumes aus aschevermengter Erde) und die Herstellung von Erinnerungsschmuck (Erzeugung eines Diamanten oder Kristalls aus Asche) musste bisher der Weg über's Ausland gegangen werden. Das soll sich jetzt ändern.
Hier die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzesentwurfs für euch: (Stand: Mai 2026):
- Erinnerungsstücke:
Es soll (wie erwähnt, ohne Umweg übers Ausland) ermöglicht werden, einen kleinen Teil der Asche (z.B. für Erinnerungsschmuck) zu entnehmen.
- Mensch-Tier-Bestattung:
Die gemeinsame Bestattung von Mensch und Haustier soll zugelassen werden. (Bedeutet, die Asche eines Hundes kann als Grabbeigabe in ein Urnengrab mit beigesetzt werden)
- Tuchbestattungen:
Die Möglichkeiten für Erdbestattungen ohne Sarg sollen erweitert werden. Gesprochen wird hier über eine Tuchbestattung mit Tüchern z.B. aus Baumwolle, Leinen, Seide, Schafwolle oder Jute.
- Entbürokratisierung:
Verfahren sollen vereinfacht (digitalisiert) und auch die Leichenschau an Sich verbessert werden. Ärzte sollen hierfür z.B. regelmäßiger geschult werden.
Wann das neue Gesetz in Kraft tritt:
Das Verfahren dazu ist noch nicht abgeschlossen.
Die Änderungen sind allerdings für das Jahr 2026 vorgesehen, auch, wenn noch kein konkretes Datum bekannt ist.
Was meint ihr, warum legt Sachsen so großen Wert auf die Möglichkeit, Haustier und Herrchen gemeinsam zu bestatten?
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