07/09/2026
Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie setzt bezüglich Schuldnerberatungsstellen klare Ziele. Im Mittelpunkt steht die systematische Verankerung der Schuldnerberatung als zentrales Instrument zur Vermeidung und Bewältigung von Überschuldung.
Kreditnehmer:innen in finanziellen Schwierigkeiten sollen einen diskriminierungsfreien und einfachen Zugang zu qualifizierter Beratung erhalten. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, das Angebot an unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten auszubauen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen.
Der Bundestag hat dazu bereits ein Gesetz beschlossen, doch derzeit hängt es im Vermittlungsausschuss. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände hat dazu drei zentrale Forderungen aufgestellt, denen wir uns anschließen.