25/06/2020
UPDATE
"Nichts wie raus" ist vorerst unsere Devise
Da bei Gottesdiensten im Freien die Corona-Ansteckung-Gefahr offensichtlich geringer und die Gestaltungsfreiheit nachweislich höher ist, hat der Kirchenvorstand beschlossen, dass wir möglichst viele Gottesdienste im Freien feiern. Das bedeutet konkret: Sofern es das Wetter zulässt finden die Gottesdienste in Bad Kötzting nicht in der Kirche, sondern auf der Freifläche rund um unser Gemeindehaus (Lichtenegger Straße 4, neben der Kirche) statt. Bitte beachten Sie dazu die Veröffentlichungen in der Presse und auf unseren digitalen Kanälen.
Für unsere Gottesdienste gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Die Kirche oder die Freifläche ist ab 9.00 Uhr geöffnet.
- Es ist ein Abstand zwischen zwei Personen von 1.5 Metern nach allen Seiten einzuhalten. Dieser Mindestabstand muss nicht eingehalten werden zwischen Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands.
- Im Freien beträgt die Höchstteilnehmerzahl 200 Personen, in der Kirche ergibt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen die oben genannten Abstandsregeln gewahrt werden. 40 Sitzplätze sind in der Kirche ausgewiesen.
- Sie werden von einem Ordnungsteam begrüßt und an Ihren Platz gebracht. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben des Ordnungsdienstes.
- Das Tragen einer Mund-Nase -Bedeckung ist nur noch auf dem Weg zum oder vom Platz erforderlich.
- Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gesangbuch und evtl. Ihre eigene Bibel mit. Beides dürfen wir momentan noch nicht ausliegen haben.
- Halten Sie nicht nur beim Betreten und Verlassen der Kirche/des Freigeländes, sondern auch vor und nach dem Gottesdienst die Abstandsregeln ein.
- Im Eingangsbereich der Kirche steht Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion bereit.
- Die Teilnahme am Gottesdienst ist allen Personen untersagt, die aktuell positiv auf COVID-19 getestet oder unter Quarantäne gestellt sind, Atemwegsprobleme (respiratorischen Symptome jeder Schwere) haben, an einer Krankheit leiden, unspezifische Allgemeinsymptome oder Fieber haben oder in den letzten vierzehn Tagen Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19 Erkrankten gehabt oder sich im selben Raum wie ein bestätigter COVID-19-Fall aufgehalten haben.