15/06/2026
Kirchenvorstandswahlen 2026
In diesem Jahr finden Neuwahlen zum Kirchenvorstand statt.
Jedes Gemeindeglied, dass das 18. Lebensjahr erreicht hat, kann für den Kirchenvorstand kandidieren.
Jedes Gemeindeglied kann Wahlvorschläge bis zum 2.8. einreichen, die von mindestens 5 wahlberechtigten Gemeindegliedern unterschrieben sein müssen. Vordrucke gibt es dafür im Pfarramt Ellefeld. Die Vorgeschlagenen kandidieren dann für die Wahl. Natürlich sollte zuvor mit ihnen gesprochen werden, ob sie für eine Kandidatur bereit sind.
Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer der Kirchgemeinde bzw. dessen ständigem Vertreter und 8 Kirchen-vorstehern/Kirchenvorsteherinnen, die Laien sein müssen.
Von den Kirchenvorstehern sind 6 zu wählen und 2 zu berufen.
- Die Wählerliste ist vom 16.-30.6. zu den Öffnungszeiten im Pfarramt Ellefeld sowie nach dem Gottesdienst am 21.6. in der Sakristei der Kirche einsehbar.
Darin sind alle wahlberechtigten Gemeindeglieder eingetragen.
Einspruch gegen Vollständigkeit und Richtigkeit der Eintragungen kann schriftlich und begründet bis zum 16.8. eingelegt werden. Die Wählerliste wird am 6.9. geschlossen.
Danach können keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
- Die Kandidatenliste wird am 27.8. durch Aushang (Schaukasten) bekanntgegeben.
- Vorstellung Kandidaten: 6.9. im Gottesdienst
- Wahl: 13.9. im Anschluss an den Gottesdienst bis 13.00 Uhr in der Lutherkirche
- Bekanntgabe Wahlergebnis: 20.9. im Gottesdienst
Ergebnis Berufungen: 4.10. im Gottesdienst
- Briefwahl ist möglich: Wahlscheine können bis 8.9. mündlich oder schriftlich im Pfarramt beantragt werden. Die ausgefüllten und verschlossenen Wahlbriefe können bis zum Beginn des Wahlvorganges dem Pfarramt oder Kirchenvorstand zugeleitet werden.
Einführung neuer Kirchenvorstand: 1. Advent
Wir bitten Sie: Überlegen Sie selbst, ob Sie kandidieren möchten bzw. sprechen Sie ein
Gemeindeglied, das Sie sich als Kirchvorsteher vorstellen können, an und schlagen Sie es, wie oben beschrieben, zur Wahl vor. Je mehr Gemeindeglieder sich an dem Prozess der Neubildung des Kirchenvorstandes beteiligen, umso mehr kann auch die ganze Gemeinde durch den Kirchenvorstand repräsentiert werden.