28/06/2026
KIRCHENWAHLEN am 1. Advent - hier eine kompakte Übersicht:
Liebe Gemeindeglieder und LeserInnen,
am 29. Nov. 2026 ist es so weit: In den 358 Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche der Pfalz werden die neuen Presbyterien = Ortskirchengemeinderäte gewählt.
Diese Wahl wird in der gesamten Landeskirche als REINE BRIEFWAHL durchgeführt (also keine Wahl im Wahllokal). Die Briefwahlunterlagen gehen Ihnen bis spätestens 19. Nov. zu.
Sie, als Gemeindeglieder in der Kirchengemeinde Dellfeld und in der Kirchengemeinde Nünschweiler mit Windsberg und Walshausen, wählen für 6 Jahre Ihre örtlichen KirchenvertreterInnen. Sie bestimmen, wer als PresbyterIn (oder als Mitglied im erweiterten Presbyterium) Teil des örtlichen, kirchlichen Leitungsgremiums wird und die Geschicke der Gemeinde in der näheren Zukunft lenkt.
Unsere Kirche ist presbyterial-synodal verfasst. D.h. Entscheidungen und Beschlüsse kommen nicht von übergeordneter Stelle „top down“, von oben nach unten, sondern sie werden zunächst in den örtlichen Gremien, also dem Presbyterium gefasst, das wiederum VertreterInnen in die Bezirkssynode entsendet, um die Interessen der Gemeinde auf der mittleren Ebene des Kirchenbezirks, also des Dekanats zu vertreten.
Abgesehen von dieser Leitungsstruktur mit gewählten, örtlichen VertreterInnen/PresbyterInnen, ist nach Martin Luther im Sinne des „allgemeinen Priestertums aller Gläubigen“ jede ChristIn gefragt und herzlich eingeladen, mitzudenken, mitzureden, am Gemeindeleben teilzunehmen und es selbst mitzugestalten.
Gemessen an der Gemeindegliederzahl, sind sowohl in Nünschweiler mit Windsberg und Walshausen als auch in Dellfeld je 6 PresbyterInnen zu wählen. Damit eine gültige Wahl stattfinden kann, brauchen wir mindestens je 7 KandidatInnen in beiden Gemeinden, die sich bereiterklären zur Mitarbeit.
Auf Antrag beim BKR=Bezirkskirchenrat (bis allerspätestens 24. Aug.) könnten die beiden Presbyterien um je 2 Mitglieder verkleinert oder vergrößert werden, falls weniger als 7 oder umgekehrt mehr als 7 KandidatInnen gefunden werden.
Bis zum 4. Okt. 2026 haben alle volljährigen Gemeindeglieder ab 18 Jahren das Recht, Wahlvorschläge beim Wahlausschuss ihrer Kirchengemeinde einzureichen, d.h. eine KandidatIn für die Wahl vorzuschlagen (jede KandidatIn braucht mindestens 5 Unterschriften von UnterstützerInnen) oder selbst zu kandidieren, um ins Presbyterium gewählt zu werden (passives Wahlrecht). Machen Sie mit! Wir freuen uns über neue Kräfte, die unser Team verstärken. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit zur Selbstentfaltung und Mitbestimmung vor Ort, wobei der zeitliche Rahmen des ehrenamtlichen Engagements und der Zeitaufwand im Presbyterium überschaubar sind. Ihre Ideen, Gaben und Fähigkeiten, die Sie aus Ihrem beruflichen und privaten Kontext in vielfältiger Form mitbringen, können unsere Gemeindearbeit beleben und bereichern. Wir sind offen für Ihre Vorschläge und Anregungen und neue Ideen für eine moderne christliche Gemeindearbeit, die die Menschen von heute mit dem Evangelium, der "guten Botschaft", erreicht. Nutzen Sie die Chance! Bringen Sie sich segensvoll in Ihre christliche Gemeinde vor Ort und in der Region ein.
Wahlberechtigt sind, d.h. wählen dürfen alle Kirchenmitglieder ab 14 Jahren (Konfirmationsalter), die seit mindestens 2 Monaten der Kirchengemeinde angehören (aktives Wahlrecht).
Mitglieder der Wahlausschüsse:
Wahlbezirk Dellfeld:
Buchmann, Erich
Glahn, Dieter
Schäfer, Liane.
Wolf, Harry
Wahlbezirk Nünschweiler-Windsberg-Walshausen
Bißbort, Erich, Nünschweiler
Scherer, Benjamin, Windsberg
Taube, Konstantin, Nünschweiler
Ziel, Harald, Nünschweiler