UKK - Seelsorgeregion Untere Weser

UKK - Seelsorgeregion Untere Weser Die unabhängig-katholische Kirche ist eine freie, unabhängige, gemeinnützige und kirchliche Gemeinschaft in apostolischer Sukzession. Willehad.

Sie versteht sich als Teil der einen Kirche Jesu Christi und fühlt sich der Tradition der Urkirche verpflichtet. Dekret über die Errichtung der Seelsorgeregion „Untere Weser“

Artikel 1

Nach Beratung mit den Verantwortlichen wird die Region Untere Weser, damit die Kreise und kreisfreien Städte Cuxhaven, Bremerhaven, Osterholz, Bremen und Wesermarsch zu einer neuen Seelsorgeregion errichtet.

Die Seelsorgeregion umfasst das gesamte Gebiet der oben genannten politischen Gemeinden mit Hauptsitz in Bremerhaven. Es kann auf begründeten Antrag seitens der Gemeindeleitung oder durch Entscheid des (Erz-) Bischofs der Unabhängig-katholischen Kirche erweitert oder verkleinert werden. Die Seelsorgeregion trägt den Namen: „Seelsorgeregion Untere Weser“ und steht unter dem Patronat des Hl. Artikel 2

Die Seelsorgeregion Untere Weser ist Teil der Unabhängig-katholischen Kirche e.V., Am Knick 9, 33161 Hövelhof. Es ist möglich, einen eingetragenen Verein zu gründen, der den Namen der Seelsorgeregion tragen sollte. In seelsorglichen und kirchlichen Belangen untersteht die Seelsorgeregion Untere Weser dem Amtsführenden (Erz-) Bischof der Unabhängig-katholischen Kirche, derzeit Erzbischof Karl-Michael Soemer, Am Knick 9, 33161 Hövelhof. Artikel 3

Zum kommissarischen Leiter der Seelsorgeregion Untere Weser wird bis auf weiteres der pastoralen Mitarbeiter Michael Peter Hoppmann, Barkhausenstraße 20, 27568 Bremerhaven bestellt. Er untersteht in der Jurisdiktion dem (Erz-) Bischof der Unabhängigkatholischen Kirche. Der Leiter ist bis zu seiner Diakonenweihe nach Rücksprache und ab der Priesterweihe ohne weitere Rücksprache gegenüber den weiteren in der Seelsorgeregion Untere Weser bestellten pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weisungsbefugt. Die Geschäfte der Seelsorgeregion Untere Weser sollen auf Dauer durch die Regionalräte geführt werden (Ähnlich einem Kirchenvorstand) Wie viele Regionalräte eine Region bestellt, das bestimmt sie selber. Die Regionalräte sind bei Abstimmungen stimmberechtigt und können aktiv an und in der Region mitarbeiten. Davon ausgenommen sind aber: a) die Glaubenslehre, b) die grundsätzlichen Fragen zur Liturgie und c) die grundsätzlichen Fragen der Sakramente. Wird die Seelsorgeregion Untere Weser als e.V. eingetragen werden, so muss der Regionalrat vereinsrechtlich den Bedingungen für Vereinsgründungen nach deutschem Recht entsprechen. Artikel 4

Die Regionalakten, das Mitgliederverzeichnis und das Kirchenbuch, in dem die Spendung aller Sakramente erfasst wird, obliegen in der Verantwortung dem zuständigen Seelsorger. Die grundlegenden Regeln des Datenschutzes sind streng einzuhalten. Dem (Erz-) Bischof der Unabhängig-katholischen Kirche oder einem von ihm beauftragten Vertreter ist jederzeit Einsicht in diese Akten zu gewähren. Dieses Dekret wird vollzogen am Sonntag Gaudete im Jahr 2017


Hövelhof, 10.Dezember 2017

+Karl-Michael Soemer (Erzbischof der Unabhängig-katholischen Kirche)

Adresse

Barkhausenstraße 20
Bremerhaven
27568

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