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Aus aktuellem Anlass: Zum Schutz der Menschenwürde für UngeboreneGrundgesetz Artikel 1:(1) Die Würde des Menschen ist un...
24/07/2025

Aus aktuellem Anlass: Zum Schutz der Menschenwürde für Ungeborene

Grundgesetz Artikel 1:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Wir beten, dass Gott unser Land durch gewissenhafte, aufrichtige Politiker und Richter segnet. Als Kirche ist es unsere Aufgabe, Gesellschaft, Politik und Rechtsprechung an ihre Verantwortung vor Gott zu erinnern. Schon in der Präambel des Grundgesetzes wird diese Verantwortung klar benannt: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen…“ – ein Bekenntnis, das den Staat an eine höhere Ordnung bindet.

Doch die Gültigkeit von Artikel 1 des Grundgesetzes steht zunehmend zur Disposition. Gesellschaftlich herrscht keine Einigkeit mehr darüber, ob das ungeborene Leben in vollem Umfang unter den Schutz der Menschenwürde fällt. Allein die Tatsache, dass diese Frage zur Verhandlung gestellt wird, widerspricht dem biblischen Verständnis zutiefst. Wer darüber diskutiert, ob ein ungeborenes Kind Träger von Menschenwürde ist, gibt das moralische Fundament unserer Rechtsordnung preis.

Die Menschenwürde ist kein politisches Zugeständnis, sondern eine göttliche Wahrheit: Jeder Mensch besitzt sie, weil er im Bilde Gottes geschaffen ist (1. Mose 1,27). Sie wird ihm von Gott geschenkt – von der Empfängnis an. Diese Wahrheit ist nicht verfügbar oder abwägbar – weder durch Mehrheiten noch durch Gerichte.

Es ist moralisch und geistlich inakzeptabel, ungeborenen Kindern diese Würde abzusprechen, um Abtreibungen bis zum neunten Monat zu ermöglichen. Ein solches Vorhaben wäre nicht nur verfassungswidrig, sondern auch ein Angriff auf die göttliche Ordnung.

Alle Grundrechte – auch das Recht auf Leben – leiten sich aus der Menschenwürde ab. Wird deren Geltung relativiert, verstärkt dies den ohnehin weit verbreiteten Eindruck, dass ungeborenen Kindern weniger Rechte zustehen. Eine Änderung dieses Grundsatzes würde eine Abtreibungspraxis legitimieren, die vor Gott Unrecht ist.

Zwischen einem Kind, das in der 23. Schwangerschaftswoche medizinisch überlebt, und einem Kind, das in der 38. Woche abgetrieben wird, besteht in seiner von Gott gegebenen Würde kein Unterschied.

Als Kirche dürfen wir nicht schweigen, wenn das Töten ungeborener Kinder zur Normalität erklärt wird. Gott hat uns zum Leben geschaffen. Der Tod ist Folge der Sünde. Deshalb ist es unsere christliche Pflicht, die Schwachen zu schützen und für jene einzutreten, die keine Stimme haben.

Wir beten, dass die vertagten Wahlen zum Bundesverfassungsgericht Kandidaten hervorbringen, die das Grundgesetz und das Leben achten. Und wir beten, dass alle, die politische Verantwortung tragen, sich bewusst machen, welche Tragweite ihre Entscheidungen im Angesicht Gottes haben. Denn vor Christus, dem Richter aller Menschen, wird jede Entscheidung offenbar. Jeder wird Rechenschaft ablegen müssen.

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