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Aus aktuellem Anlass: Zum Schutz der Menschenwürde für UngeboreneGrundgesetz Artikel 1:(1) Die Würde des Menschen ist un...
24/07/2025

Aus aktuellem Anlass: Zum Schutz der Menschenwürde für Ungeborene

Grundgesetz Artikel 1:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Wir beten, dass Gott unser Land durch gewissenhafte, aufrichtige Politiker und Richter segnet. Als Kirche ist es unsere Aufgabe, Gesellschaft, Politik und Rechtsprechung an ihre Verantwortung vor Gott zu erinnern. Schon in der Präambel des Grundgesetzes wird diese Verantwortung klar benannt: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen…“ – ein Bekenntnis, das den Staat an eine höhere Ordnung bindet.

Doch die Gültigkeit von Artikel 1 des Grundgesetzes steht zunehmend zur Disposition. Gesellschaftlich herrscht keine Einigkeit mehr darüber, ob das ungeborene Leben in vollem Umfang unter den Schutz der Menschenwürde fällt. Allein die Tatsache, dass diese Frage zur Verhandlung gestellt wird, widerspricht dem biblischen Verständnis zutiefst. Wer darüber diskutiert, ob ein ungeborenes Kind Träger von Menschenwürde ist, gibt das moralische Fundament unserer Rechtsordnung preis.

Die Menschenwürde ist kein politisches Zugeständnis, sondern eine göttliche Wahrheit: Jeder Mensch besitzt sie, weil er im Bilde Gottes geschaffen ist (1. Mose 1,27). Sie wird ihm von Gott geschenkt – von der Empfängnis an. Diese Wahrheit ist nicht verfügbar oder abwägbar – weder durch Mehrheiten noch durch Gerichte.

Es ist moralisch und geistlich inakzeptabel, ungeborenen Kindern diese Würde abzusprechen, um Abtreibungen bis zum neunten Monat zu ermöglichen. Ein solches Vorhaben wäre nicht nur verfassungswidrig, sondern auch ein Angriff auf die göttliche Ordnung.

Alle Grundrechte – auch das Recht auf Leben – leiten sich aus der Menschenwürde ab. Wird deren Geltung relativiert, verstärkt dies den ohnehin weit verbreiteten Eindruck, dass ungeborenen Kindern weniger Rechte zustehen. Eine Änderung dieses Grundsatzes würde eine Abtreibungspraxis legitimieren, die vor Gott Unrecht ist.

Zwischen einem Kind, das in der 23. Schwangerschaftswoche medizinisch überlebt, und einem Kind, das in der 38. Woche abgetrieben wird, besteht in seiner von Gott gegebenen Würde kein Unterschied.

Als Kirche dürfen wir nicht schweigen, wenn das Töten ungeborener Kinder zur Normalität erklärt wird. Gott hat uns zum Leben geschaffen. Der Tod ist Folge der Sünde. Deshalb ist es unsere christliche Pflicht, die Schwachen zu schützen und für jene einzutreten, die keine Stimme haben.

Wir beten, dass die vertagten Wahlen zum Bundesverfassungsgericht Kandidaten hervorbringen, die das Grundgesetz und das Leben achten. Und wir beten, dass alle, die politische Verantwortung tragen, sich bewusst machen, welche Tragweite ihre Entscheidungen im Angesicht Gottes haben. Denn vor Christus, dem Richter aller Menschen, wird jede Entscheidung offenbar. Jeder wird Rechenschaft ablegen müssen.

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02/06/2025

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10711

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Mittwoch 19:00 - 20:00
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Unsere Geschichte

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Die Geschichte davor… John Knox- ein Reformator (wie Luther, Calvin etc. in ihren Ländern)- war in Schottland daran beteiligt, die römisch-katholische Kirche von innen heraus zu reformieren. Aufgrund des römischen Widerstandes, folgte er, wie die anderen Reformatoren, der Notwendigkeit, die wahre katholische Kirche dadurch zu bewahren, dass er eine dem Evangelium gemäße Kirche gründete (Church Of Scotland). John Knox hat auch mehrere Jahre im Exil in Deutschland (Frankfurt) verbracht, und einige Jahre bei Jean Calvin (Genf) studiert. Mehr über John Knox hier->

Wer steht hinter dem Gründungsprojekt? Die Evangelisch-Presbyterianische Kirche in England und Wales ist zwar eine junge Konfession, hat jedoch in der schottischen Reformation ihre Wurzeln. 1986 kamen auf der London Presbyterian Conference erstmals eine Gruppe von Pastoren und anderen aktiven Christen für eine Erneuerung zusammen. Im Jahr 1991 wurde ein Interim-Presbyterium eingerichtet, bestehend aus Ältesten der Gemeinden: Blackburn, Cambridge, Chelmsford, Durham und Ost-Hull, welches 1996 offiziell bestätigt wurde und deren Kirchen den Namen „Evangelisch-Presbyterianische Kirche in England und Wales“ annahmen. Heute ist die EPCEW-> eine konfessionelle, presbyterianische Denomination mit Gemeinden in England, Wales und Schweden und guten Beziehungen zu Kirchen auf der ganzen Welt. Zudem gehören wir dem Internationalen Rat für Reformierte Kirchen an. Die Evangelisch-Presbyterianische Kirche Berlin ist ein deutsches Gründungsprojekt der EPCEW. Bis die Gemeindegründung in Berlin eine eigene Ältestenschaft hat, wird die Arbeit von der EPCEW, Großbritannien überwacht.

Wie kam es zu dem Gründungsprojekt? Kevin Bidwell, Pastor einer EPCEW Gemeinde (Sheffield), hat seit 2004 einen immer engeren Bezug zu Deutschland entwickelt. Diese Verbindung entstand während des Dienstes auf einem Missionsschiff, der MS Doulos (Teil von Operation Mobilisation, OM), sowie im Rahmen von theologischen Studien, wodurch Kontakte mit der Universität Tübingen zustande kamen. Als 2009/2010 die Gemeinde in Sheffield gegründet wurde, drückten Marius Wahrlich und Dominik Frank den Wunsch aus, dass unsere Denomination die geistlichen Bedürfnisse von Deutschland nicht vergessen sollte. Ende 2011 begann man eine mögliche Unterstützung zur Gründung reformierter Gemeinden in Deutschland ernsthafter in Betracht zu ziehen. Nach umfassenden Gesprächen mit deutschen Christen, Pastoren, einem Theologieprofessor und einem Vertreter der Landeskirche in Berlin, wurde klar, dass Berlin der ideale Ausgangspunkt wäre. In Berlin gab es sowohl einen potenziellen Kern für solch eine Gemeindegründung, sowie jemanden (Marius Wahrlich), der seine Wohnung für das anfängliche Bibelstudium zur Verfügung stellte.