29/03/2023
Neutralitätsgesetz Berlin: Lehrerinnen dürfen mit Kopftuch unterrichten!
Nach jahrelangem Kampf gegen das Kopftuchverbot für Lehrerinnen ist das Land Berlin von seiner Entscheidung abgerückt - nach einer weiteren gerichtlichen Niederlage. Zuletzt hat sich das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, in dem um das sogenannte Neutralitätsgesetz ging, nicht zur Entscheidung angenommen.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2020 hat somit bestand: Berlin darf Musliminnen nicht pauschal das Kopftuch in Schulen verbieten.
Inssan e.V. hat als Vorreiter zahlreiche Klagen und gerichtliche Verfahren von kopftuchtragenden Lehrerinnen begleitet, Klagende unterstützt und parallel dazu öffentlichen Druck ausgeübt. Für uns ist diese Entscheidung besonders bedeutsam, da wir als Beratungsstelle das Leid und den Kampf jeder einzelnen Betroffenen, die sich an uns gewandt hat, begleitet haben.
Es ist ein wichtiger Meilenstein für uns als Verein und ein großer Erfolg für alle muslimischen Lehrerinnen in Berlin! Nun steht kopftuchtragenden Lehrerinnen, die ihren Schwerpunkt aufgrund von diesem unfairen Hindernis ändern und auf Berufsschulen wechseln mussten und angehenden Lehrerinnen, die um einen Arbeitsplatz bangen mussten, nichts mehr im Weg.