07/09/2026
🌱 𝗪𝗶𝗲𝗱𝗲𝗿𝗵𝗲𝗿𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝘂𝗻𝗴 𝗺𝗶𝘁 𝗔𝘂𝗴𝗲𝗻𝗺𝗮ß 𝘀𝘁𝗮𝘁𝘁 𝗩𝗼𝗿𝗴𝗮𝗯𝗲𝗻 𝘂𝗺 𝗷𝗲𝗱𝗲𝗻 𝗣𝗿𝗲𝗶𝘀.
Die unionsgeführten Agrarressorts der Länder fordern, den Nationalen Wiederherstellungsplan auf das „𝘂𝗻𝗮𝗯𝗱𝗶𝗻𝗴𝗯𝗮𝗿 𝗻𝗼𝘁𝘄𝗲𝗻𝗱𝗶𝗴𝗲 𝗠𝗮ß“ zu reduzieren.
Ein zentraler Punkt: Flächen, die bereits als „günstig“ bewertet werden, sollten nicht zusätzlich in die Wiederherstellungspflicht einbezogen werden. Ebenso müssen Lebensraumtypen berücksichtigt werden, die aufgrund des Klimawandels langfristig nicht mehr entwicklungsfähig sind.
Gerade beim Waldumbau zeigt sich, warum Praxisnähe entscheidend ist. Unsere Wälder müssen an veränderte Umweltbedingungen angepasst werden können, statt dass theoretische Vorgaben notwendige Anpassungen erschweren.
Denn zusätzliche Pflichten bedeuten auch 𝗺𝗲𝗵𝗿 𝗞𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗺𝗲𝗵𝗿 𝗕ü𝗿𝗼𝗸𝗿𝗮𝘁𝗶𝗲.
Wir unterstützen daher die Forderung der Länder und appellieren an Brüssel: Die 𝗘𝗨-𝗪𝗶𝗲𝗱𝗲𝗿𝗵𝗲𝗿𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝘂𝗻𝗴𝘀𝘃𝗲𝗿𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 muss aus unserer Sicht zunächst grundlegend überarbeitet werden, bevor ein Nationaler Plan sinnvoll gestaltet werden kann.