Empfehlungen der bayerischen Generalvikare zur Feier öffentlicher Gottesdienste ab 3. April 2022
Die bayerische Staatsregierung hat zum 3. April 2022 alle für die Feier öffentlicher Gottesdienste relevanten Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Infektion aufgehoben. Es gibt seitens des Staates nur noch allgemeine Empfehlungen zum Infektionsschutz. Damit ist den Kirchen aufgetragen, auch für die Fe
ier der Gottesdienste in verantwortungsvoller Weise die bisher getroffenen Maßnahmen zurückzufahren. Alle bisher in diözesanen Rahmenbedingungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste festgelegten Beschränkungen fallen deshalb zum 3. An deren Stelle treten folgende Empfehlungen, um angesichts des Infektionsschutzgeschehens auch weiterhin verantwortlich zu
handeln und insbesondere Rücksicht auf Risikogruppen zu nehmen:
Masken:
Bei Gottesdiensten im Innenraum ist das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen. Dies gilt besonders für den Gemeindegesang. Nimmt nur eine kleinere Zahl an Gläubigen am Gottesdienst teil und werden große Abstände (mehr als 1,5 Meter) gewahrt, kann von dieser Empfehlung abgesehen werden. Höchstteilnehmerzahl:
Es wird keine Höchstteilnehmerzahl festgelegt. Die Markierung von Sitzplätzen und die Sperrung von Bänken entfallen. Anmeldeverfahren mit Blick auf die Corona-Pandemie haben keine Rechtsgrundlage mehr und entfallen daher. Ordnerdienst
Die Mithilfe von Ordnern kann weiterhin hilfreich sein. Sie können den Gläubigen Hinweise geben. Jedoch appellieren die hier gegebenen Empfehlungen vor allem an die Eigenverantwortung der Gläubigen. Diese ist zu respektieren. Kommunionspendung:
Zum Empfang der Kommunion kommen die Gläubigen von ihren Plätzen zum Ort der Kommunionspendung. Eine Kommunionspendung am Platz der Gläubigen wird nur noch für Personen vorgesehen, die wegen einer Behinderung ihren Platz nicht verlassen können. Vor der Kommunionspendung legen die Kommunionspender die Maske an und desinfizieren sich die Hände. Die Spendeformel wird gesprochen. Weihwasser
An Ostern wird das Osterwasser gesegnet. Die Weihwasserbecken werden ab Ostern wieder gefüllt. An den Weihwasserbecken werden
Desinfektionsmittelspender aufgestellt, damit sich die Gläubigen die Hände desinfizieren können, bevor sie Weihwasser nehmen. Beichte
Die Beichte im Beichtstuhl ist möglich. Das Tragen der FFP2-Maske wird für Beichtvater und Beichtende empfohlen, da in der Regel im Beichtstuhl nicht ausreichend Abstand gehalten werden kann. Reinigen und Lüften
Es wird empfohlen, die Kirche nach dem Gottesdienst zu lüften. Die Reinigung der Bänke nach jedem Gottesdienst ist nicht erforderlich. Liturgische Gefäße sind zu reinigen, aber nicht zu desinfizieren. Kirchenmusik
Mitglieder von Vokal- oder Instrumentalensembles sollten beim Musizieren einen Abstand von 1,5 Metern zueinander und zu Gottesdienstbesuchern einhalten. Beim Musizieren und Singen gilt für Ensemble- und Chormitglieder keine Maskenempfehlung. Wallfahrten und Prozessionen
Für Wallfahrten und Prozessionen gibt es über die hier gegebenen Empfehlungen hinaus keine Einschränkungen.