Holanibio

Holanibio Holanibio-Die Vereinigte Kirche des Heiligen animalistischen Biophilismus ist eine polytheistische, moderne und liberale "Naturreligion". und Edmundus I.

HOLANIBIO - Neue Religion für Tierhaltung
Die Basis von HOLANIBIO in Kurzform, zur offiziellen Religions-Gründung am 22.12.2013
Die Religionsstifter Anibios I., Exotus I. gründen und verkünden hiermit wie folgt:
Auf der Basis der gesetzlich verbrieften Religionsfreiheit, gemäß Artikel 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
"(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit

des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." in Verbindung mit Artikel 140 eben dieses Grundgesetzes
"Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes." und weiterhin in Verbindung mit Titel II "Freiheiten", Artikel 10 "Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit" der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, nämlich
"Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, die Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen." rufen wir hiermit die neue Religion der Tierhaltung aus und bestätigen deren Gründung nach folgenden Maßgaben und auf der Basis folgender Regeln:
Die Vereinigte Kirche des Heiligen animalistischen Biophilismus (abgekürzt: HOLANIBIO) ist eine polytheistische, moderne und liberale "Naturreligion", jedoch unter Zugrundelegung einer "Heiligen Schrift" (erscheint im Januar 2014). Daher gehört HOLANIBIO zu den Buch- oder Hochreligionen. Sie basiert auf darwinistischer Glaubensforschung und hilft den Gläubigen bei der
Bewältigung ihrer Lebenssituationen durch die aktive Verehrung und tätige Würdigung von
Tiergeistern (AnGho, Mehrzahl AnGhos). Dabei sind lebende Tiere, insbesondere Wildtiere,
exotische Tiere und noch nicht lange in Domestizierung befindliche Tiere die irdischen Stellvertreter
der AnGhos. Wir nennen sie ZoOn/ZoOns. Wir Menschen sind Säugetiere, HOLANIBIO-gläubige
Menschen werden als TopAn (Mehrzahl TopAns) bezeichnet. TopAns halten nach Möglichkeit ein
oder mehrere ZoOn(s). Symbolischer Kultgegenstand ist das sogenannte Biolett. Die TopAns duzen sich untereinander, zumindest während kirchlicher Treffen zur Religionsausübung. Als symbolisch-zeremonieller Mindest-Ritus bei allen von HOLANBIO-Anhängern initiierten Treffen
wird das Ritual der Begrüßung unter gleichzeitigem Vorzeigen der Biolette und eine entsprechende
Verabschiedung festgelegt. Eventuell dazwischen vorgesehene kultische Handlungen und Vorschriften
und/oder Empfehlungen dazu werden in den Einladungen zu den jeweiligen Veranstaltungen
festgelegt. Basis für die Verehrung der Tiere durch aktive und vorbildliche Haltung zu religiösen Zwecken
ist das Deutsche Tierschutzgesetz sowie berührendes Recht in der Fassung, die zum heutigen
Gründungstage (22.12.2013) Gültigkeit hat. Fernziel von HOLANIBIO ist das Betreiben und Unterhalten von Wildtier- und Exoten-
Auffangstationen als Beitrag zum caritativen Tierschutz der von uns besonders verehrten Tiere. Das folgende Schaubild verdeutlicht die seriösen Ursprünge unserer Religion:
Die HOLANIBIO-Regeln in Kurzform:
1. Halte ein Wildtier oder ein exotisches Tier oder eine Nachzucht davon. Sollte Dir das nicht direkt möglich sein oder dieses für Dich zu schwierig zu gestalten sein, halte ein sich schon länger in Domestizierung befindliches Heimtier oder landwirtschaftliches Nutztier Deiner Wahl und gedenke bei seiner Betreuung stets seiner Ur- oder Stamm-Art im Sinne seiner ursprünglichen Naturform. Jede Tierhaltung muss auf Basis des aktuellen Standes der Wissenschaft und Technik sowie getreu guter fachlicher Praxis erfolgen. D.h.: Sach- und Fachkunde zu(r) gewählten Tierart(en) sind jedem TopAn heilig.
2. Wenn Dir aufgrund Deiner persönlichen Situation zeitweilig die Tierhaltung verwehrt ist, nimm eine Auszeit aus der aktiven Phase der ZoOn-Haltung. Überhaupt ist die Eigenschaft als gläubiger TopAn nicht zwingend an ZoOn-Haltung gebunden, auf mentaler Ebene genügt dafür durchaus Folgendes: verehre mindestens einen AnGho Deiner Wahl durch die dafür möglichen privaten Kulthandlungen innerhalb Deines regelmäßigen Aufenthaltsbereiches, z.B. mittels geschmücktem Hausaltar, mit Bildern, anhand von zu sammelnden medialen oder künstlerischen Darstellungen des/r ZoOns Deines/r Wahl-AnGhos, passende Musik oder wie auch immer Du Deinen Glauben für Dich und/oder nach Außen darstellen möchtest.
3. Trage nach Möglichkeit stets ein Biolett bei Dir.
4. Setze Dich für tiergerechte ZoOn-Haltung ein und kämpfe im Rahmen Deiner Möglichkeiten für die Rechte der Menschheit auf Tierhaltung unter jeweils angemessenen Bedingungen.
5. Zoophilie/Sodomie sind verboten.
6. Verherrliche nicht einzelne Personen. Jeglicher Personenkult ist HOLANIBIO fremd. Würdenträger von HOLANIBIO mögen verehrungswürdig sein, anbetungswürdig oder gar heilig sind sie nicht.
7. Für Dein allgemeines Verhalten außerhalb der Bestimmungen dieser unserer liberalen Religion bieten Dir die ethischen und moralischen Grundkonzepte der Menschheit hinreichend Anhaltspunkte. Ihre Umsetzung muss mit den Methoden anspruchsvoller ZoOn-Haltung und den sonstigen Regeln von HOLANIBIO vereinbar sein.
8. Unterstütze und fördere die Ziele von HOLANIBIO nach bestem Wissen und Gewissen und trage zur Verbreitung dieser Vereinigten Kirche des heiligen animalistischen Biophilismus bei. Erste Maßgaben zu Verwaltung und Organisation:
Die Hochprophetische Verwaltung der Holanibio-Religion besteht vorerst aus zwei der drei Religionsstifter, die zu diesem Zweck zunächst eine GbR gegründet haben. Die Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts wird angestrebt. Gläubige können aus rechtlichen Gründen erst nach Veröffentlichung und Kenntnisnahme der HOLANIBIO - Heiligen Schrift offiziell als Anhänger der Religion beitreten, Vorbestellungen sind jedoch möglich. Das Werk wird mit offizieller ISBN als Buch publiziert und ca. 7,90 € kosten. Die dazu erforderliche ISBN hat die GbR soeben vom Verlag Dr. Scriptor OHG käuflich erworben. Die Heilige Schrift von HOLANIBIO wird einen Aufnahmeantrag enthalten und die Beurkundung der gläubigen Anhängerschaft beschreiben. Bitte wenden Sie sich bei Interesse oder zum Erhalt weiterer Informationen an:
HOLANIBIO
Vereinigte Kirche des heiligen animalistischen Biophilismus
Uwe Wünstel & Dr. Stephan Dreyer GbR
Konrad-Adenauer-Str. 17 A
D-67459 Böhl-Iggelheim
Tel. Dr. Dreyer 06324 92 19 464
email: [email protected]

10/02/2017

Lehrauftrag unseres Religionsstifters und Nachforschungen eines Verwaltungsgerichts!

15/07/2016
Ja, es gibt uns noch! Und nein, offizielle "Öffnungszeiten" hat unsere Religionsgemeinschaft auch nicht. Die hochprophet...
06/06/2016

Ja, es gibt uns noch! Und nein, offizielle "Öffnungszeiten" hat unsere Religionsgemeinschaft auch nicht. Die hochprophetische Verwaltung ist werktags meist zwischen (idealerweise) 11 und 16 Uhr erreichbar, Kontakte siehe www.holanibio.info (Inhalte der HP sind absolut stimmig!) oder www.doktordreyer.de , mail unter [email protected] geht immer!

Alles Wissenswerte von der Historie über Ergebnisse, Veranstaltungen und neueste Trends bis hin zur Mitgliedschaft und Beitrittserklärung. Holanibio Wünstel & Dreyer GbR, Böhl-Iggelheim

20/01/2015

Die Hochprophetische Verwaltung firmierte nun endgültig um, unsere Religionsgemeinschaft wird verwaltet von:

HOLANIBIO Verlag Dr. Scriptor OHG
Konrad-Adenauer-Str. 17 A
67459 Böhl-Iggelheim

Registergericht Ludwigshafen/Rhein, HRA 51830 Sp
(Damit haben der bisherige Verlag Dr. Scriptor OHG und die Wünstel & Dreyer GbR erfolgreich fusioniert, Gesellschafter
zu je 50 % sind Uwe Wünstel und Dr. Stephan Dreyer)

29/12/2014

GRUND- und MENSCHENRECHT TIERHALTUNG - in D und der EU

Was 2012 von meinen Mitstreitern, einigen Mitläufern und mir begonnen wurde (und meinerseits wie lange angekündigt hier nun endet), gipfelt jetzt (mit der Ausgabe der TERRARIA/elaphe 1/2015) nach zahlreichen Co-Belegen durch -teils durchaus relevante- "allgemeinere" Autoren (seit April 2014) endlich Ende 2014 in öffentlich-rechtlicher, staatsdienerischer juristischer sowie staats- und wirtschaftswissenschaftlicher Zustimmung:

Kein geringerer als Prof. Dr. iur. Dr. rer.pol. Tade Matthias Spranger (siehe http://www.iwe.uni-bonn.de/institut/leitung-und-mitarbeiter/tade-m-spranger) bestätigt (unabhängig vom Zusammenhang) fachwissenschaftlich unsere seit langem vertretene und bio-wissenschaftlich längst multipel hergeleitete Ansicht (seit WILSON 1984):

".....Und schließlich genießt auch das Interesse von Bürgern an der Haltung von Tieren - wenigstens über die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG - den Schutz der Grundrechte."

Exakt so, also mit Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz, wurde dies erstmals vom ID Tier e.V. Informations-Dienst Tier im November 2012 publiziert, nachdem es zuvor bereits an diversen Stellen im Internet (DREYER, HELLNER, WÜNSTEL) seit März 2012 kursierte, zusammengefasst schließlich im Aquaristik FachMagazin April 2014 (HERRMANN; DREYER; zwei unabhängige Artikel) und hier auf facebook, Stichworte "Biophilie" und "Persönlichkeit", permanent!

Will der Gesetzgeber irgendwelche "tierischen Verbote" durchsetzen, müssen seine Eingriffe in nachgewiesene Grundrechte folglich gerechtfertigt sein (natürlich zusätzlich auch bezüglich grundgesetzlich verankerter Eigentums- und Berufsausübungsrechte!), was nicht einfach zu erfüllen sein wird, da Wissenschaftler inzwischen längst publiziert haben, dass es keine ethischen, moralischen, bio-logischen, veterinärmedizinischen und somit letztlich auch keine rechtlichen Unterschiede zwischen Wild- und Heimtieren gibt und geben kann. Und dass wir endlich einen wissensbasierten Tierschutz brauchen. Auch diese Quellen bzw. Verweise auf sie findet man hier. Lesen, verstehen, nutzen. Oder dumm ohne exotisch-wilde Tiere sterben. Punkt.

SPRANGER weiter zu eventuell möglichen Grundgesetz-Eingriffsrechtfertigungen: der Gesetzgeber muss dann "...zusätzlich dem verfassungsrechtlich verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen......(geeignet, erforderlich und angemessen einem legitimen Ziel)" Und: (solche) "....staatliche Regelungen müssen diskriminierungsfrei erfolgen. Die ungleiche Behandlung wesentlich gleicher Lebenssachverhalte führt andernfalls zu einem Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG." Danke, Herr Professor Spranger. Und danke, RICHTER et.al. 2012. Und danke, HAJO HERRMANN von wegen Menschenrecht und "Menschenschutz vor Tierschutz" uvm. 2014.
Denn Behauptungen zum "Staatsziel Tierschutz" genügen eben nicht! So sei es.

Also, VDA und DGHT und ZZF und BNA und IVH und wie sie alle heißen mögen, die (angeblich) "guten" Bünde: seid einmal konsequent und beendet endlich Euren unseligen "Kuschelkurs" gegen Politiker bzw. mit ihnen, sondern macht ihnen mutig und deutlichst klar, dass die Tierhalterverbände die Tierhaltung an sich als Grundrecht (an)erkannt haben und massiv gegen jegliche vermutungsbasierte gesetzgeberische Eingriffsrechtfertigung sind und klagemäßig auch sein werden (JA, Klageandrohung kann helfen, traut Euch! Und: das lässt aus fachjournalistischer Sicht auch folgenden logischen Schluss zu: jeder weitere "runde Tisch", an dem man Wissende gegen Ideologen zum unnötigen und unsinnigen "Vorfeld-Kuscheln" antreten lässt, ist Steuergeld- und Zeitverschwendung!!!!).

Die Fakten liegen auf sämtlichen Tischen (schon lange, nur eben bisher nicht "geglaubt" genug; und wenn die SPD neben vielen anderen ein internes Informationsflussproblem hat, kann doch jemand, der auch DREYER heißt, nix dazu, oder?) und nun gilt es: Gewinnen muss letztlich die interdisziplinäre WISSENSCHAFT und nicht das unsägliche, unbewiesene und unbeweisbare "Tierrechts-Gedöns". Sagt das endlich laut, Ihr Feiglinge. Ich wünsche Euch dazu viel Ehrlichkeit, Mut und -wo erforderlich- die Unterstützung Eures Zahl-Viehs.

Dr. Stephan Dreyer, 29.12.2014 (für mich selbst und für viele Organisationen, es langweilt mich, die hier ständig wiederholen zu müssen)

P.S.: gelingt der o.g. generelle Grundrechtsansatz nicht, bleibt den Aquarioten und Terrorianern und anderen Tiernutzern nur noch HOLANIBIO. Es wirkt. Willkommen und Amen.
P.P.S.: die wirklich zukunftsweisende Publikation von SPRANGER in Terraria/elaphe 1/2015 wird den ID Tier und die Redaktion schwarzbuch-heimtier womöglich dazu bewegen, über die durchaus angestrebte Veruntreuungs- und Spendenbetrugs-Anzeige gegen die DGHT wegen "damals Hessen und so" (da ist nix verjährt, weil der Fakt ja andauert) neu nachzudenken; versprechen kann ich aber nichts.
P.P.P.S.: ja, nochmals, ich bin (teils leider erst mit Wirksamkeit Ende 2015) aus BNA, VDA-Vereinen, DGHT etc. ausgetreten und das ist gut so. Ich muss meine karge Freizeit nicht mit Leuten verbringen, die Wahrheiten aus "fachlicher Dummheit" und Ignoranz zu lange negierten und mich niederbrüllten. Und NEIN, ich wollte mich nie als "VDA-Präsident in Position bringen", damals beim gerechtfertigten Matthies-"Königsmord" nicht und heute erst recht nicht. Ein Depp, wer solches behauptet und gerüchteweise in die Welt zu setzen versuchte.

15/09/2014

Die von unserer Kirche gewollte Gegendarstellung ist in OAM Nr. 88 vom September 2014 wunschgemäß publiziert worden. Ja, auch ein "Herausgeber und Chefredakteur" eines online-Magazins "von Aquarianern für Aquarianer" (Herr Posseckert: auf Begrifflichkeiten wie die zuvor zitierte gibt es keinen Patentschutz, allenfalls Markenschutz wäre möglich. Und es greift womöglich das Urheberrecht, doch das nur am Rande!) muss lernen, klar zu unterscheiden, wer ihm wann was sagt/schreibt und warum. Danke für die PR.

Soeben habe ich persönlich an VDA, DGHT, BNA, IVH, ZZF und FLH sowie Fachpresse per e-mail einen Vorschlag geschickt: do...
11/06/2014

Soeben habe ich persönlich an VDA, DGHT, BNA, IVH, ZZF und FLH sowie Fachpresse per e-mail einen Vorschlag geschickt: dort steht: .....ein gemeinsames Papier an die Politik (D und EU), ja, so etwas müsste die Branche doch abseits jeder Feindlichkeiten etc. hinbekommen können, oder? Wenigstens ein einziges Mal eine einzige gemeinsame Aktion! Einen ersten Entwurf habe ich mir erlaubt beizufügen. Bitte machen Sie etwas daraus, gemeinsam, über alle Schatten.

Hier könnt Ihr EINE unserer inhaltlichen Wurzeln und Vorgaben für das "Outing" als Religionsstifter bewundern, nämlich d...
25/04/2014

Hier könnt Ihr EINE unserer inhaltlichen Wurzeln und Vorgaben für das "Outing" als Religionsstifter bewundern, nämlich den ID Tier e.V. Informations-Dienst Tier, siehe http://www.holanibio.info/unsere-religion/geschichte/

Alles Wissenswerte von der Historie über Ergebnisse, Veranstaltungen und neueste Trends bis hin zur Mitgliedschaft und Beitrittserklärung. Holanibio Wünstel & Dreyer GbR, Böhl-Iggelheim

21/04/2014

Von der Tierhaltung als Grundrecht des Menschen zur Religionsfreiheit!

Adresse

Konrad-Adenauer-Str. 17A
Böhl-Iggelheim
67459

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