29/12/2014
GRUND- und MENSCHENRECHT TIERHALTUNG - in D und der EU
Was 2012 von meinen Mitstreitern, einigen Mitläufern und mir begonnen wurde (und meinerseits wie lange angekündigt hier nun endet), gipfelt jetzt (mit der Ausgabe der TERRARIA/elaphe 1/2015) nach zahlreichen Co-Belegen durch -teils durchaus relevante- "allgemeinere" Autoren (seit April 2014) endlich Ende 2014 in öffentlich-rechtlicher, staatsdienerischer juristischer sowie staats- und wirtschaftswissenschaftlicher Zustimmung:
Kein geringerer als Prof. Dr. iur. Dr. rer.pol. Tade Matthias Spranger (siehe http://www.iwe.uni-bonn.de/institut/leitung-und-mitarbeiter/tade-m-spranger) bestätigt (unabhängig vom Zusammenhang) fachwissenschaftlich unsere seit langem vertretene und bio-wissenschaftlich längst multipel hergeleitete Ansicht (seit WILSON 1984):
".....Und schließlich genießt auch das Interesse von Bürgern an der Haltung von Tieren - wenigstens über die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG - den Schutz der Grundrechte."
Exakt so, also mit Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz, wurde dies erstmals vom ID Tier e.V. Informations-Dienst Tier im November 2012 publiziert, nachdem es zuvor bereits an diversen Stellen im Internet (DREYER, HELLNER, WÜNSTEL) seit März 2012 kursierte, zusammengefasst schließlich im Aquaristik FachMagazin April 2014 (HERRMANN; DREYER; zwei unabhängige Artikel) und hier auf facebook, Stichworte "Biophilie" und "Persönlichkeit", permanent!
Will der Gesetzgeber irgendwelche "tierischen Verbote" durchsetzen, müssen seine Eingriffe in nachgewiesene Grundrechte folglich gerechtfertigt sein (natürlich zusätzlich auch bezüglich grundgesetzlich verankerter Eigentums- und Berufsausübungsrechte!), was nicht einfach zu erfüllen sein wird, da Wissenschaftler inzwischen längst publiziert haben, dass es keine ethischen, moralischen, bio-logischen, veterinärmedizinischen und somit letztlich auch keine rechtlichen Unterschiede zwischen Wild- und Heimtieren gibt und geben kann. Und dass wir endlich einen wissensbasierten Tierschutz brauchen. Auch diese Quellen bzw. Verweise auf sie findet man hier. Lesen, verstehen, nutzen. Oder dumm ohne exotisch-wilde Tiere sterben. Punkt.
SPRANGER weiter zu eventuell möglichen Grundgesetz-Eingriffsrechtfertigungen: der Gesetzgeber muss dann "...zusätzlich dem verfassungsrechtlich verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen......(geeignet, erforderlich und angemessen einem legitimen Ziel)" Und: (solche) "....staatliche Regelungen müssen diskriminierungsfrei erfolgen. Die ungleiche Behandlung wesentlich gleicher Lebenssachverhalte führt andernfalls zu einem Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG." Danke, Herr Professor Spranger. Und danke, RICHTER et.al. 2012. Und danke, HAJO HERRMANN von wegen Menschenrecht und "Menschenschutz vor Tierschutz" uvm. 2014.
Denn Behauptungen zum "Staatsziel Tierschutz" genügen eben nicht! So sei es.
Also, VDA und DGHT und ZZF und BNA und IVH und wie sie alle heißen mögen, die (angeblich) "guten" Bünde: seid einmal konsequent und beendet endlich Euren unseligen "Kuschelkurs" gegen Politiker bzw. mit ihnen, sondern macht ihnen mutig und deutlichst klar, dass die Tierhalterverbände die Tierhaltung an sich als Grundrecht (an)erkannt haben und massiv gegen jegliche vermutungsbasierte gesetzgeberische Eingriffsrechtfertigung sind und klagemäßig auch sein werden (JA, Klageandrohung kann helfen, traut Euch! Und: das lässt aus fachjournalistischer Sicht auch folgenden logischen Schluss zu: jeder weitere "runde Tisch", an dem man Wissende gegen Ideologen zum unnötigen und unsinnigen "Vorfeld-Kuscheln" antreten lässt, ist Steuergeld- und Zeitverschwendung!!!!).
Die Fakten liegen auf sämtlichen Tischen (schon lange, nur eben bisher nicht "geglaubt" genug; und wenn die SPD neben vielen anderen ein internes Informationsflussproblem hat, kann doch jemand, der auch DREYER heißt, nix dazu, oder?) und nun gilt es: Gewinnen muss letztlich die interdisziplinäre WISSENSCHAFT und nicht das unsägliche, unbewiesene und unbeweisbare "Tierrechts-Gedöns". Sagt das endlich laut, Ihr Feiglinge. Ich wünsche Euch dazu viel Ehrlichkeit, Mut und -wo erforderlich- die Unterstützung Eures Zahl-Viehs.
Dr. Stephan Dreyer, 29.12.2014 (für mich selbst und für viele Organisationen, es langweilt mich, die hier ständig wiederholen zu müssen)
P.S.: gelingt der o.g. generelle Grundrechtsansatz nicht, bleibt den Aquarioten und Terrorianern und anderen Tiernutzern nur noch HOLANIBIO. Es wirkt. Willkommen und Amen.
P.P.S.: die wirklich zukunftsweisende Publikation von SPRANGER in Terraria/elaphe 1/2015 wird den ID Tier und die Redaktion schwarzbuch-heimtier womöglich dazu bewegen, über die durchaus angestrebte Veruntreuungs- und Spendenbetrugs-Anzeige gegen die DGHT wegen "damals Hessen und so" (da ist nix verjährt, weil der Fakt ja andauert) neu nachzudenken; versprechen kann ich aber nichts.
P.P.P.S.: ja, nochmals, ich bin (teils leider erst mit Wirksamkeit Ende 2015) aus BNA, VDA-Vereinen, DGHT etc. ausgetreten und das ist gut so. Ich muss meine karge Freizeit nicht mit Leuten verbringen, die Wahrheiten aus "fachlicher Dummheit" und Ignoranz zu lange negierten und mich niederbrüllten. Und NEIN, ich wollte mich nie als "VDA-Präsident in Position bringen", damals beim gerechtfertigten Matthies-"Königsmord" nicht und heute erst recht nicht. Ein Depp, wer solches behauptet und gerüchteweise in die Welt zu setzen versuchte.