03/08/2026
🚫 Waldbrandgefahr: Feuerverbot bleibt bestehen
Die anhaltende Trockenheit führt im Kanton Zürich weiterhin zu einer sehr grossen Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 5). Deshalb gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe weiterhin und dies voraussichtlich mindestens bis Mitte August.
📍 Das kommunale allgemeine Feuerverbot gilt auch in der Gemeinde Richterswil bis auf Weiteres auf dem gesamten Gemeindegebiet. Das Verbot bleibt über den 1. August hinaus in Kraft und wird erst aufgehoben, wenn sich die Lage nachhaltig entspannt. Eine Aufhebung erfolgt koordiniert mit dem Kanton.
🔥 Die Böden und die Vegetation sind ausgetrocknet. Bereits ein kleiner Funke kann einen Brand auslösen.
❌ Der Kanton Zürich erteilt derzeit keine Ausnahmebewilligungen.
🙏 Bitte halten Sie sich weiterhin konsequent an die geltenden Vorschriften und tragen Sie mit Ihrem verantwortungsvollen Verhalten dazu bei, Mensch, Tier und Natur zu schützen. Danke!
Weitere Informationen zum Feuerverbot in Richterswil finden Sie auf unserer Website: www.richterswil.ch. Ausserdem auch unter www.waldbrandgefahr.ch (Bund) und www.zh.ch/waldbrandgefahr (Kanton).