Komitee Pro Volkswahl - Nein zum Personalgesetz

Komitee Pro Volkswahl - Nein zum Personalgesetz Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Komitee Pro Volkswahl - Nein zum Personalgesetz, Evangelische Kirche, Grosshaslistrasse 15, Kriens.

Abstimmung über das neue Personalgesetz der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern

Wir kämpfen gegen die Abschaffung der Volkswahl von Pfarrpersonen

Das KOMITEE PRO VOLKSWAHL – NEIN ZUM PERSONALGESETZ dankt den rund 1‘100 Stimmberechtigten, die das Referendum unterstüt...
11/12/2018

Das KOMITEE PRO VOLKSWAHL – NEIN ZUM PERSONALGESETZ dankt den rund 1‘100 Stimmberechtigten, die das Referendum unterstützten. Sie haben es ermöglicht, dass der Souverän heute an der Urne selber darüber entscheiden konnte, ob er auf sein traditionelles reformiertes Volkswahlrecht verzichten will.

Wir bedauern die Abschaffung der Volkswahl der Pfarrerinnen und Pfarrer, respektieren aber das Abstimmungsergebnis.
Dessen Folgen sind heute noch nicht abschätzbar.

Der Kanton Luzern ist nun der
einzige Kanton in der ganzen Schweiz, in welchem die reformierte Landeskirche allen Kirchgemeinden die Volkswahl von Pfarrpersonen verbietet. Das hat unabsehbareAuswirkungen auf die Attraktivität der Pfarrstellen.

Die Pfarrperson stellt sich durch ihr Ordinationsgelübde in den Dienst der Gemeinde und der Landeskirche. Fest steht, dass nun eine reformierte Pfarrperson im Kanton Luzern bei unterschiedlichen Auffassungen allein vom Kirchenvorstand abhängig ist,
ohne dass die Gemeindemitglieder bei einer Entlassung ein Mitspracherecht haben. Das kann Stellensuchende davon abhalten, sich im Kanton Luzern zu bewerben.

29/11/2018

"Ich möchte nicht auf das Recht verzichten, einen Pfarrer oder eine Pfarrerin zu wählen". (A. Boerlin)

28/11/2018

"Das letzte Wort zur Pfarrwahl gehört den Stimmbürgern und Stimbürgerinnen" (L. Hochuli)
Lilli Hochuli ist Pfarrerin und Juristin.

27/11/2018

"Wichtige reformierte Eigenschaft in Gefahr" (Habegger J.)
Deshalb braucht es ein Nein am 9. Dezember.

26/11/2018

Wieso ein Nein zum neuen Personalgesetz am 9. Dezember notwendig ist.
Christrian Hochuli ist Rechtsanwalt und im Komitee Pro Volkswahl.

22/11/2018

Kurzinformation für Eilige
Am 9. Dezember 2018 können Sie über das neue Personalgesetz abstimmen. Ab Mitte November haben Sie die Möglichkeit zur schriftlichen Stimmabgabe. Die Frage lautet: Wollen Sie das Personalgesetz annehmen? – Ja oder Nein?
Sagen Sie Ja, werden Sie nie mehr Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer an einer Kirchgemeindeversammlung selber wählen können. Denn § 73 Abs. 1 des kantonalen Personalgesetzes verbietet allen Kirchgemeinden die Volkswahl von Pfarrpersonen. Die Zuständigkeit für die Pfarrwahl wird dem Volk entzogen. Neu würde die Pfarrwahl in die alleinige Entscheidungskompetenz des Kirchenvorstandes fallen.
Wir vom Komitee pro Volkswahl – Nein zum Personalgesetz verlangen die Umsetzung von § 50 Abs. 3 der Kirchenverfassung. Dies entspricht der reformierten Tradition. Für Wahlen und Entlassungen von Pfarrpersonen soll weiterhin – wie bisher – die Kirchgemeindeversammlung zuständig bleiben. Deshalb muss § 73 des Personalgesetzes so geändert werden, wie es in der Synode vom 14. März 2018 beantragt wurde.

Wir danken Ihnen für Ihr überzeugtes Nein am 9. Dezember!

Abstimmungsveranstaltung MyconiushausNEIN  zum Demokratieabbau in der Landeskirche  NEIN  zum kantonalen Verbot der Volk...
22/11/2018

Abstimmungsveranstaltung Myconiushaus

NEIN zum Demokratieabbau in der Landeskirche

NEIN zum kantonalen Verbot der Volkswahl von Pfarrpersonen in den Kirchgemeinden

NEIN zum neuen Personalgesetz

https://www.telem1.ch/aktuell/pfarrerin-in-wegenstettertal-soll-weg-133286002 =1_9ikfk8bjunseres Erachtens ein sehr gute...
19/10/2018

https://www.telem1.ch/aktuell/pfarrerin-in-wegenstettertal-soll-weg-133286002 =1_9ikfk8bj

unseres Erachtens ein sehr gutes Beispiel für die umgekehrte Konstellation. Der Vorstand wollte sie nach 2 Jahren wieder in die Wüste schicken, weil er (erst dann!!) merkte, dass sie angeblich „zu deutsch“ sei. Aber die Reformierten dieser aargauischen Landgemeinde konnten selber denken und wählen. Und siehe da. Entgegen der Empfehlung des Vorstandes wählten zwei Drittel der Stimmberechtigten die deutsche Pfarrerin wieder!

Die Kirchengänger des Dorfes wollen die deutsche Theologin loswerden. Jetzt äussert sich Pfarrerin Jolanda Spittler dazu.

Am 9. Dezember befinden die Kirchenmitglieder des Kantons Luzern an der Urne über das neue Personalgesetz. Christian Hoc...
01/10/2018

Am 9. Dezember befinden die Kirchenmitglieder des Kantons Luzern an der Urne über das neue Personalgesetz. Christian Hochuli vom Komitee Pro Volkswahl und Thomas Flückiger von der Gruppe Pro Personalgesetz kreuzen im Streitgespräch die Klingen.

Am 9. Dezember befinden die Kirchenmitglieder des Kantons Luzern an der Urne über das neue Personalgesetz. Christian Hochuli vom Komitee Pro Volkswahl und Thomas Flückiger von der Gruppe Pro Personalgesetz kreuzen im Streitgespräch die Klingen.

Das Referndumskomitee überreicht Ende Juli die über Tausend gesammelten Unterrschriften dem Synodalrat. Das Referendum i...
14/08/2018

Das Referndumskomitee überreicht Ende Juli die über Tausend gesammelten Unterrschriften dem Synodalrat.
Das Referendum ist somit zustande gekommen.

Schweiz aktuell vom 25.07.2018
06/08/2018

Schweiz aktuell vom 25.07.2018

Das Parlament der Luzerner Reformierten will die Volkswahl der Pfarrer abschaffen. Dagegen regt sich Widerstand - für ein Komitee engagierter Reformierter ist die Volkswahl ein zentrales Element der reformierten Kirche.

Adresse

Grosshaslistrasse 15
Kriens
6010

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