11/12/2018
Das KOMITEE PRO VOLKSWAHL – NEIN ZUM PERSONALGESETZ dankt den rund 1‘100 Stimmberechtigten, die das Referendum unterstützten. Sie haben es ermöglicht, dass der Souverän heute an der Urne selber darüber entscheiden konnte, ob er auf sein traditionelles reformiertes Volkswahlrecht verzichten will.
Wir bedauern die Abschaffung der Volkswahl der Pfarrerinnen und Pfarrer, respektieren aber das Abstimmungsergebnis.
Dessen Folgen sind heute noch nicht abschätzbar.
Der Kanton Luzern ist nun der
einzige Kanton in der ganzen Schweiz, in welchem die reformierte Landeskirche allen Kirchgemeinden die Volkswahl von Pfarrpersonen verbietet. Das hat unabsehbareAuswirkungen auf die Attraktivität der Pfarrstellen.
Die Pfarrperson stellt sich durch ihr Ordinationsgelübde in den Dienst der Gemeinde und der Landeskirche. Fest steht, dass nun eine reformierte Pfarrperson im Kanton Luzern bei unterschiedlichen Auffassungen allein vom Kirchenvorstand abhängig ist,
ohne dass die Gemeindemitglieder bei einer Entlassung ein Mitspracherecht haben. Das kann Stellensuchende davon abhalten, sich im Kanton Luzern zu bewerben.