Wir leben Glaube, Hoffnung und Liebe, legen Wert auf Toleranz und Solidarität, aber auch auf Eigenverantwortung und Freiheit. Der Kanton Graubünden anerkennt in seiner Verfassung die Evangelisch-reformierte Landeskirche, die Katholische Landeskirche, sowie deren Kirchgemeinden, als öffentlich-rechtliche Körperschaften. Diese sind weitgehend autonom und regeln ihre Angelegenheiten im Rahmen des kan
tonalen Rechts selbständig. Die öffentlich-rechtliche Anerkennung berechtigt, von den Mitgliedern Steuern zu erheben. Sie verpflichtet die Kirchen aber auch zur Orientierung am Gemeinwohl, zu finanzieller Transparenz und zu demokratischer Organisation. Gemeinsame Interessen. Die Präambel der Kantonsverfassung besagt, dass sich das Bündner Volk seiner Verantwortung vor Gott sowie gegenüber den Mitmenschen und der Natur bewusst ist. Das ist ein Bekenntnis auf die Grundrechte und die christlichen Werte. Auch sonst haben der Kanton Graubünden und die Evangelisch-reformierte Landeskirche gemeinsame Interessen: die Sorge um das individuelle und soziale Wohl der Menschen in unserem Kanton, den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt. Die sinn- und wertorientierte Kompetenz der Kirchen fliesst in den demokratischen Diskurs ein, zum Beispiel bei der Entwicklung von Normen, die für alle und allgemein zu gelten haben. Die Zusammenarbeit von Kirche und Staat hat insbesondere bei der Bildung, aber auch bei der Migration und Integration, gute Tradition. Mit Leistungsaufträgen delegiert der Kanton Graubünden die Seelsorge in den Spitälern, Kliniken und Justizvollzugsanstalten oder die Lebens- und Paarberatung an die Kirchen. Ihre Dienstleistungen stehen allen offen – ungeachtet ihrer Weltanschauung oder Religion.